Funktionaler Internet-Anschluss: 56kBit/s sollen für Deutschland ausreichen – Viele Verbraucher wissen es gar nicht, aber in Deutschland gibt es ein Anrecht auf einen Internet-Anschluss. Im Telekommunikationsgesetz ist festgelegt, dass es eine Art Grundversorgung gibt. Es muss ein funktionaler Internetzugang gewährleistet werden. Allerdings bleibt offen, wie schnell diese Grundversorgung sein muss.
Im §78 des Telekommunikationsgesetzes ist dabei festgelegt:
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
- der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen …
- der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen …
Die Abgeordnete Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE) hat im Verkehrsausschuss bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, wie schnell die Behörde so eine Grundversorgung sieht und bekam dabei die Antwort, dass 56kbit/s ausreichen, um diese Vorgabe zu erfüllen. Das wäre wirklich extrem langsam und die meisten mobilen Tarifen würden selbst gedrosselt (als nach Verbrauch das monatlichen Freivolumens) diese Vorgaben erfüllen. Ob dies also eine zeitgemäße Definition eines funktionalen Internet-Anschlusses ist, darf zumindest bezweifelt werden. Immer steigen die Datenraten immer weiter an und auch die Größe von Webseiten wächst. Viele Dienste lassen sich mit zu langsamen Verbindungen gar nicht mehr laden, weil es Timeouts gibt, bevor alle Komponenten aktiv geladen wurden.
Dazu scheint die Grundversorgung auch nicht immer wirklich gewährleistet, denn die Bundesnetzagentur selbst hat die Funkloch-Karte veröffentlicht und damit Bereiche identifiziert, bei denen die Abdeckung derzeit nicht vorhanden ist. Es gibt also durchaus Standorte in Deutschland, in denen noch nicht einmal die funktionale Internet-Versorgung klappt. Dazu drosseln einige Anbieter stärker und zwar auf nur 32kBit/s. Das wäre an sich keine Grundversorgung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes mehr.
Bleibt abzuwarten, ob die Politik an der Stelle reagiert und die Ansätze für einen grundlegenden Internet-Anschluss in Deutschland zukünftig neu definiert.
Das Video im Original:
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.