Trotz Gesetzesänderung: kein rechtssicherer Betrieb von offenen WLANs gewährleistet

Trotz Gesetzesänderung: rechtssicherer Betrieb von offenen WLANs gewährleistet – Der Bundestag hatte 2017 eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen um die Rechtsunsicherheit beim Betrieb von offenen WLAN abzuschaffen (Stichwort Störerhaftung) beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen). Ziel war es, den rechtssicheren Betrieb von Hotspots zu ermöglichen um die Zahl dieser Zugangspunkte zu erhöhen.

In einem aktuellen Bericht bewertet die Bundesregierung nun die Auswirkungen dieser Änderungen nach mehreren Jahren und kommt zu dem Fazit, dass es nach wie vor für die Betreiber von WLAN Hotspots einige sehr problematische Regelungen in dem neuen Gesetz gibt. Vor allem die Voraussetzungen für den Wegfall der Störerhaftung sind nicht abschließend geregelt.

Konkret heißt es dazu im Bericht:

So wird teilweise bemängelt, dass weiterhin unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich ein Sperranspruch angesichts des Subsidiaritätserfordernisses bestehe oder eine Haftung entfalle. In dieser Hinsicht sei
nicht hinreichend vom Gesetzgeber konkretisiert worden, welche Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa das Einrichten
eines Passwortschutzes, von den WLAN-Betreibern ergriffen werden müssen. Da der Umfang der Sperrmaßnahmen
unklar bleibe, bewerten die Zugangsvermittler den Sperranspruch als problematisch. Aus diesen Gründen sei nach wie vor auch kein rechtssicherer Betrieb von offenen WLANs für Privatpersonen gewährleistet. Ferner erfordere jedwede Art von effektiven Sperrungen einen hohen Aufwand, der für Kleinbetriebe und Privatpersonen unzumutbar sei.

Eine Handlungsbedarf aufgrund dieser Lücken sieht die Bundesregierung aber bisher nicht. Im Bericht heißt es, dass man sich entschlossen hat „vorerst keine Änderung des TMG vorzunehmen“. Der aktuelle Zustand mit den weiterhin unklaren Haftungsregelungen und dem Sperr-Anspruch von Rechteinhabern bleibt also vorerst bestehen und damit müssen die Betreiber von offenen WLAN auch weiterhin mit dieser Problematik umgehen.

Zuletzt aktualisiert: 25. November 2019


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