Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Internet ist kein Menschenrecht

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Internet ist kein Menschenrecht – Die Kommunikation über das Internet per PC oder auch am Handy hat in Deutschland und den meisten Ländern weiltweit mittlerweile einen hohen Stellenwert eingenommen und Staaten reagieren darauf zunehmen mit Gesetzen, die eine Blockierung bzw. Einschränkung des Internetzugangs zur Folge haben. Teilweise wurden auch bereits bei Demonstrationen und Umstürzen die Verbindungen zum Netz durch den Staat gekappt um die Organisation von oppositionellen Kräften zu verhindern.

Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages beschäftigt sich nun mit diesem Thema und geht der Frage nach, welche Regelungen vor allem im Bereich des Völkerrechts diese Form der Regulierung des Internets entgegen stehen könnten. Dabei kommen die Experten zu dem Schluss, dass es kein generelles Recht auf das Internet gibt und dass im Einzelfall zu prüfen ist welche Regulierungsmaßnahmen zulässig sind oder eben auch nicht.

In der Zusammenfassung schreiben daher die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes:

  • Eine völkerrechtliche Bewertung der (unterschiedlich weitreichenden) Maßnahmen von Staaten und Internetprovidern, den Internetzugang einzuschränken bzw. zu blockieren, erfordert stets eine Einzelfallprüfung am Maßstab eines vielschichtigen menschenrechtlichen Rechtsrahmens.
  •  Ein genuines „Menschenrecht auf Zugang zum Internet“ lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausmachen. Nicht zuletzt mit Blick auf die leistungsrechtliche Komponente wirft ein solches Rechtskonzept zahlreiche Fragen hinsichtlich der Bereitstellung digitaler Kapazitäten durch den Staat auf. Nicht von ungefähr werden entsprechende Forderungen auf internationaler Ebene regelmäßig nur in Gestalt von Absichtserklärungen oder Staatszielbestimmungen artikuliert.

In Deutschland gab es auch immer wieder Versuche, eine Blockierung bzw. Einschränkung des Internetzugang per Gesetz durchzusetzen. In der Regel war dabei der Hintergrund vermeintliche Straftaten und natürlich immer wieder das Urheberrecht, dass durch die Sperrung von Internet Bereichen durchgesetzt werden sollte. Bisher sind solche Ansätze in der Regel immer gescheitert, die Regulierung scheint aber auch in Deutschland weiter fort zu schreiten – beispielsweise müssen nach geltender Rechtslage Hotspot Betreiber bei Verstößen über den Hotspot geeignete Sperr-Maßnahmen ergreifen.


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