Bundesnetzagentur: Mehrwertsteuersenkung kann auch bei 0180- und 0137-Rufnummern erfolgen

Bundesnetzagentur: Mehrwertsteuersenkung kann auch bei 0180- und 0137-Rufnummern erfolgen – Im Mobilfunk-Bereich haben bereits einige Anbieter angekündigt, die Preise im Zuge der Mehrwertsteuerabsenkungen ebenfalls senken zu wollen. Bei den Sonderrufnummern 0180 und 0137 ist das nicht ganz so einfach, denn hier gibt es keinen freien Markt, sondern regulierte Preise, die direkt von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben sind.

Die Behörde hat aber nun entschieden, eine Absenkung zu erlauben und daher können die Anbieter dieser Rufnummern bei den Preisen ab 1. Juli die Senkung der Mehrwertsteuer an die Kunden weiter geben.

Die Bundesnetzagentur schreibt im Original dazu:

Damit die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste möglich ist, hat die Bundesnetzagentur entschieden, ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen zu erlauben. „Die Entlastung der Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer kann jetzt im Telekommunikationsmarkt vollumfänglich vorgenommen werden,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Eine Pflicht zu Senkung der Preise ist das aber nicht. Nach wie vor können die Anbieter von 0180- und 0137-Rufnummern selbst entscheiden, ob sie die Senkung an ihre Kunden weiter geben und daher die Minuten-Kosten günstiger machen. Es kann aber auch sein, dass diese die Preise beibehalten. Es gibt für diese Nummern allerdings eine kostenlose Preisansage-Pflicht (vor dem Gespräch) und dort kann man als Verbraucher erfahren, ob es neue Preise gibt oder die alten Preise ohne Senkung weiter geführt werden.

Hintergrund

0180er Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden. Klassisches Einsatzfeld dieser Nummern sind Hotlines. Für Service-Dienste sind abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0180 Preise zwischen 3,9 und 14 Cent/Minute bzw. von 6 oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und von maximal 42 Cent/Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz festgelegt.

(0)137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste dürfen ausschließlich für die Erbringung von Diensten genutzt werden, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen in kurzen Zeitintervallen charakterisiert sind. Beispiele sind die Möglichkeiten der Stimmabgabe oder der Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Für den Anruf von Massenverkehrsdiensten aus dem Festnetz hat die Bundesnetzagentur abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0137 einen Preis von 14 Cent/Minute bzw. zwischen 14 Cent und 1 Euro pro Anruf festgelegt.


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