Bundesnetzagentur: 145.000 Euro Bußgeld gegen Mobilcom-Debitel wegen unerlaubter Telefonwerbung

Bundesnetzagentur: 145.000 Euro Bußgeld gegen Mobilcom-Debitel wegen unerlaubter Telefonwerbung – Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtbehörde im Bereich Telekommunikation und hat in dieser Funktion ein Bußgeld gegen Mobilcom-Debitel verhängt. Das Unternehmen hatte mit Werbeanrufen gearbeitet, obwohl es dafür keine wirksame Einwilligung gab und die Zahl der Beschwerden der Verbraucher gegen diese Praktiken war entsprechend hoch gewesen. Mittlerweile gibt es recht eindeutige Regeln zum Thema Telefonwerbung und die entsprechenden Gesetze sind recht verbraucherfreundlich angelegt.

Die Bundesnetzagentur schreibt im Original dazu:

Mobilcom verwendete im Kleingedruckten ihrer Mobilfunk-Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung, die nicht ausreichend erkennen lässt, dass Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten. Unternehmen müssen bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass eine Werbeeinwilligung vorliegt, die den europäischen Vorgaben entspricht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar erkennen können, von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten haben. Werbende, die mit intransparenten und verschleiernden Klauseln arbeiten, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Viele Betroffene berichteten gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz – teilweise schriftlicher – Untersagung weiterer Anrufe, gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten. Nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur hatte es die Mobilcom unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.

Nach Angaben der BNetzA wurden in diesem Zuge wohl auch Verträge abgeschlossen, wenn der Verbraucher dazu keine konkrete Einwilligung erteilt hatte. Das wurde ebenfalls bei der Höhe des Bußgeldes mit berücksichtigt. Eine Reaktion von Mobilcom-Debitel gibt es bisher dazu nicht.

Die Geldbuße gegen die mobilcom-debitel GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Bisher ist nicht bekannt, ob das Unternehmen dieses Bußgeld gerichtlich anfechten wird.

Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2024


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