Kartellklage des US-Justizministerium gegen Google

Kartellklage des US-Justizministerium gegen Google – Das US-Justizministerium sieht durch Google den freien Markt im Online-Bereich gefährdet und hat daher eine Kartellklage gegen das Unternehmen eingereicht. Dabei geht es diesmal aber nicht um Android (oder nur in Teilen), sondern in erster Linie um die Online-Suche von Google und die dazugehörige Werbung. Das Unternehmen erreicht in den USA fast 90% Marktanteil bei der Online-Suche und das US-Justizministerium wirft dem Unternehmen vor, diese Fast-Monopol mit wettbewerbswidrigen Praktiken zu zementieren.

Konkret heißt es im (übersetzten) Original der Klageschrift:

Heute verlassen sich Millionen Amerikaner für ihr tägliches Leben auf das Internet und Online-Plattformen. Der Wettbewerb in dieser Branche ist von entscheidender Bedeutung, weshalb die heutige Herausforderung gegen Google – den Gatekeeper des Internets – wegen Verstoßes gegen Kartellgesetze ein monumentaler Fall ist sowohl für das Justizministerium als auch für das amerikanische Volk „, sagte Generalstaatsanwalt William Barr. „Seit meiner Bestätigung habe ich der Überprüfung von marktführenden Online-Plattformen durch die Abteilung Priorität eingeräumt, um sicherzustellen, dass unsere Technologiebranchen wettbewerbsfähig bleiben. Diese Klage steht im Mittelpunkt von Googles Einfluss auf das Internet für Millionen amerikanischer Verbraucher, Werbetreibender, Kleinunternehmen und Unternehmer einem illegalen Monopolisten verpflichtet. 

Unter anderem geht es dabei auch um den Vertrag von Apple und Google. Dabei zahlt Google hohe Beträge an Apple, um auf deren Geräten die Standardsuchmaschine zu bleiben und damit massiven Traffic zu bekommen. Kleinere Unternehmen haben keine Chance, in diesen Bereich vorzustoßen. Auch bei Android ist Google als Standardsuche immer aktiv – Android-Installationen haben dies immer direkt mit an Bord.

Google selbst sieht der Klage gelassen entgegen, die Nutzer entscheiden sich freiwillig für die Google Suche, so das Unternehmen und daher gibt es kartellrechtlich nichts zu beanstanden.

In Deutschland ist die Situation ähnlich, auch hier hat Google bei der Online-Suche eine Marktanteil von teilweise deutlich über 90 Prozent. Andere Anbieter gibt es daher kaum noch oder sie haben wenn dann kaum Reichweite und Sichtbarkeit.

Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2024


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