WhatsApp: Datenschutzbeauftragter untersagt Datenverarbeitung durch Facebook – WhatsApp hatte den Nutzer bis 15. Mai eine Deadline gesetzt. Bis dahin sollte man die neuen Nutzungsbedingungen (unter anderem auch der Datenverarbeitung durch Facebook) zustimmen, sonst wird der Account möglicherweise eingeschränkt.
Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg ist nun in dieser Sache aktiv geworden. Man sieht keine rechtliche Grundlage für die Datenweitergabe an Facebook und auch keine wirklich informierte Einwilligung der Nutzer. Daher wurde nun eine Anordnung erlassen, die es Facebook Ireland Ltd. verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten.
Hierzu Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von „Cambridge Analytica“ bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen.
Der Datenschutzbeauftragte schreibt dazu im Original:
Nach Auswertung des gegenwärtigen Sachstands und Anhörung der Facebook Ireland Ltd. fehlt für eine Verarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken ungeachtet der von WhatsApp derzeit eingeholten Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine ausreichende rechtliche Grundlage. Die Bestimmungen zur Datenweitergabe finden sich verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung, sie sind unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten. Zudem sind sie inhaltlich missverständlich und weisen erhebliche Widersprüche auf. Auch nach genauer Analyse lässt sich nicht erkennen, welche Konsequenzen die Zustimmung für die Nutzerinnen und Nutzer hat. Ferner erfolgt die Zustimmung nicht aus freien Stücken, da WhatsApp die Einwilligung in die neuen Bestimmungen als Bedingung für die Weiternutzung der Funktionalitäten des Dienstes einfordert.
Unklar ist aktuell noch, welche Auswirkungen diese Anordnung haben wird. Der Erlass ist recht kurz vor dem 15. Mai gefasst, bleibt abzuwarten, ob WhatsApp hier überhaupt noch technisch reagieren kann. Auf jeden Fall wollen die Datenschützer zeitnah den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) anrufen um dieses Problem auf EU Ebene klären zu lassen.
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Zuletzt aktualisiert: 25. Mai 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.