Verbraucherzentrale: ab heute neue Rechte durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes – Mit dem 1. Dezember 2021 sind eine ganze Reihe von neuen Regelungen durch die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, die vor allem die Rechte von Verbrauchern in diesem Bereich stärken. Störungen bei Telefon- und Internet-Anschlüssen müssen beispielsweise nun innerhalb von 2 Tagen behoben werden, sonst kann der Kunde auf eine Entschädigung drängen.
„Die TKG-Novelle macht das digitale Verbraucherleben an vielen Stellen besser. Der deutsche Gesetzgeber hat viele Verbraucherärgernisse aufgegriffen, die der vzbv seit Jahren beanstandet hat. Ein Gewinn sind vor allem die neuen Rechte rund um die Internetversorgung“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Damit das Recht auf schnelles Internet kein leeres Versprechen bleibt, muss die Bundesnetzagentur dringend in der geplanten Rechtsverordnung eine ehrgeizige Mindestbandbreite festlegen.“
Das Recht auf schnelles Internet ist einer der wichtigsten Punkte in der Novelle und präzisiert nun die Regelungen, was Kunden im Fall von zu langsamen Internet Anschlüssen verlangen können.
Die Verbraucherzentralen schreibt dazu im Original:
Die Novelle kommt besonders dem Kundenschutz zugute. Zu begrüßen ist, dass das Minderungs- und Kündigungsrecht von Verbraucher:innen eingeführt wird, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetzugangs von der vertraglich vereinbarten erheblich abweicht. Mit der Novelle liegt die Beweislast über Abweichungen der Geschwindigkeit nicht wie bisher bei den Verbraucher:innen, sondern beim Anbieter. Fällt das Telefon und Internet immer wieder aus, müssen Anbieter die Störung zukünftig innerhalb von zwei Kalendertagen beheben. Ansonsten bekommen Verbraucher:innen eine Entschädigung. Zudem müssen Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden, ab sofort in Textform durch die Verbraucher:innen bestätigt werden.
Konkrete Angaben, wann ein Internet Anschluss als zu langsam betrachtet wird, veröffentlicht die Bundesnetzagentur voraussichtlich am 8. Dezember. Wirksam sollen die Werte dann ab dem 13. Dezember 2021 werden,
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Ich bin in erster Linie für Nachrichten aus dem Bereich der Tarife zuständig und meistens damit beschäftigt das Marketing aus den Pressemitteilungen heraus zu filtern. Ansonsten alle Anmerkungen zu Prepaid, Simkarte, Flatrates und was dazu gehört gerne an mich. Technik Fragen dagegen bitte an die Kollegen.