EU Gerichtshof: Löschung der Apple Marke „THINK DIFFERENT“ war rechtens

EU Gerichtshof: Löschung der Apple Marke „THINK DIFFERENT“ war rechtens – Apple verliert in der EU die Rechte am Claim „THINK DIFFERENT“ endgültig, denn ab 2018 hatte die EUIPO die Marke bereits gelöscht, weil sie von Apple nicht genutzt wurde, aber das Unternehmen hatte dagegen Klage eingereicht. Nun hat der Gerichtshof der EU in dieser Sache entschieden und die Löschung der Marke für rechts erklärt. Rückwirkend bis 2016 verliert Apple damit die Ansprüche auf die Marke.

Die obersten Richter schreiben dazu:

Mit seinem heutigen Urteil in diesen drei Rechtssachen weist das Gericht die Klagen ab.

Es stellt fest, dass Apple vor dem EUIPO die ernsthafte Benutzung dieser Marken für die betreffenden Waren in den fünf Jahren vor dem 14. Oktober 2016 (Tag der Einreichung der Anträge auf Verfallserklärung), d. h. vom 14. Oktober 2011 bis zum 13. Oktober 2016, hätte nachweisen müssen.

Mit ihren Klagen rügte Apple u. a., dass die Beschwerdekammer im Rahmen der Beurteilung der ernsthaften Benutzung der angegriffenen Marken den hohen Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise nicht berücksichtigt habe. Insbesondere bestritt sie die Schlussfolgerung der Beschwerdekammer, wonach die maßgeblichen Verkehrskreise die Etiketten auf der Verpackung eines iMac Computers, auf denen die angegriffenen Marken abgebildet seien, leicht übersähen. Nach Ansicht des Gerichts hat Apple nicht dargetan, dass die Berücksichtigung eines hohen Aufmerksamkeitsgrades die Beschwerdekammer zu der Feststellung veranlasst hätte, der Verbraucher hätte die Verpackung bis ins kleinste Detail geprüft und sehr genau auf die angegriffenen Marken geachtet. Darüber hinaus weist das Gericht die Rüge von Apple zurück, wonach die Beschwerdekammer die in der Zeugenerklärung vom 23. März 2017 vorgetragenen Verkaufszahlen der iMac Computer in der gesamten Europäischen Union zu Unrecht nicht berücksichtigt habe. Die dieser Erklärung beigefügten Jahresberichte für die Jahre 2009, 2010, 2013 und 2015 enthalten nur Informationen über den weltweiten Nettoabsatz der iMac Computer, liefern aber keine näheren Angaben zu den Verkaufszahlen der iMac Computer in der Europäischen Union.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden. Das Rechtsmittel bedarf der vorherigen Zulassung. Ob Apple dies nutzen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Zuletzt aktualisiert: 8. Juni 2022


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