Polizei darf Fingerabdrücke zum Entsperren von Handys nutzen

Polizei darf Fingerabdrücke zum Entsperren von Handys nutzen – Die Polizei darf von Beschuldigten Fingerabdrücke nehmen (erkennungsdienstlich behandeln) und das Landgericht Ravensburg hat nun auch die befugnisse der Polizei soweit erweitert, dass mit diesen Fingerabdrücken Handys entsperrt werden können. Auf diese Weise kann die Polizei die biometrischen Sperren in Smartphones entsichern. Fingeradrücke als Sperre im Handy schützen also mittlerweile nicht mehr vor dem Zugriff von Behröden.

Im Burhoff Blog zitiert man das Urteil im Original:

Die Anordnung zur Abnahme von Fingerabdrücken des Beschuldigten auch gegen seinen Willen und erforderlichenfalls im Wege der zwangsweisen Durchsetzung (aa)), sowie die Anordnung zur Nutzung der hieraus resultierenden biometrischen Daten für Zwecke der Entsperrung des Mobiltelefons (bb)) finden ihre Grundlage in § 81b Abs. 1 StPO.

aa) 81b Abs. 1 1. Var. StPO ermächtigt schon dem Wortlaut nach zur Abnahme von Fingerabdrücken beim Beschuldigten. Die Maßnahme hat der Beschuldigte als Passivmaßnahme zu dulden (vgl. Rottmeier/Eckel, NStZ 2020, S. 193 (195)). Im Fall des Widerstands berechtigt § 81b Abs. 1 sogar die Anwendung unmittelbaren Zwangs, etwa durch Auflegen der Finger des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor (Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 81b Rn. 15). Deshalb verletzt die Maßnahme weder die in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierte Selbstbelastungsfreiheit, noch den Kernbereich des fairen Verfahrens aus Art. 6 EMRK (vgl. Auch Bäumerich, NJW 2017, S. 2718 (2721)).

Diese Entscheidung können andere Gerichte durchaus auch anders sehen und die Ermächtigung zum Abnehmen und Speichern von Fingerabdrücken (die unbestritten ist) und die Nutzung dieser Fingerabdrücke zum Entsichern von Handys, sind doch nicht recht unterschiedliche Sachen. Daher kann es durchaus sein, dass diese Entscheidung auch wieder revidiert wird. Aktuell sollte man aber davon ausgehen, dass die Nutzung von biometrischen Daten als Sperre im Handy nicht gegen Zugriffe von Behörden schützt. Wer dies also nicht möchte, sollte den Zugriff per Fingerabdruck und Co. deaktivieren.

Zuletzt aktualisiert: 11. März 2023


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