Apple vs. Motorola: Verkaufsverbot in Deutschland durchgesetzt – iPhone 3GS / 4 und 3G-iPad derzeit nicht im Apple Store erhältlich

Im Patentstreit mit Motorola musste Apple heute eine herbe Niederlage einstecken. Das Landgericht Mannheim hat bereits im Dezember darüber entschieden, dass einige Geräte von Apple ein älteres Mobilfunkpatent von Motorola verletzen. Am heutigen Tag hat Motorola ernst gemacht und das Urteil in Kraft gesetzt. Daraufhin musste Apple das iPhone 3GS, das iPhone 4 und sämtliche 3G-Modelle des iPads aus dem Online Store nehmen. Alle betroffenen Geräte stehen bereits auf „derzeit nicht verfügbar“.

Derzeit richtet sich die Verfügung nur auf den Apple Online Store in Deutschland aus, denn das Urteil betrifft zu diesem Zeitpunkt nur die europäische Vertriebsgesellschaft „Apple Sales International“. Daher sind die zahlreichen Apple-Reseller, Amazon und die Mobilfunkprovider vom Urteilsspruch nicht betroffen. Außerdem kann das iPhone 4S weiterhin im Online Store bei Apple erworben werden, denn das Gerät besitzt einen neuen Baseband-Chip von der Firma Qualcomm. Der Vertrag von Qualcomm beinhaltet auch die Zahlung der nötigen Lizenzbedingungen für dieses Patent.

In der offiziellen Stellungnahme erklärt Apple, dass man bereits alles in die Wege geleitet habe, um die Entscheidung anzufechten. Denn Motorola habe sich in der Vergangenheit stets geweigert, das Patent zu realistischen Konditionen an Apple zu lizensieren. Das erwähnte Patent ist bereits seit sieben Jahren Bestandteil des GPRS-Standard und gilt daher als sogenanntes FRAND-Pantet. Bei solchen Patenten müssen die Lizenzinhaber es auch Konkurrenten ermöglichen, den Standard einzusetzen.

While some iPad and iPhone models are not available through Apple’s online store in Germany right now, customers should have no problem finding them at one of our retail stores or an authorised reseller. Apple is appealing this ruling because Motorola repeatedly refuses to license this patent to Apple on reasonable terms, despite having declared it an industry standard patent seven years ago.

Außerdem wurde auch von einem deutschen Apple-Sprecher bekannt gegeben, dass die Geräte in den lokalen Apple Stores und bei autorisieren Händlern weiter verfügbar sind. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die Geräte wieder im Online Store verfügbar sein werden.

Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden

Der bekannte Patentspezialist Florian Müller äußert sich wie folgt:

[…] Today’s judgment is appealable (which is why it’s only “preliminarily enforceable”), and it’s a given that Apple will appeal this to the Karlsruhe Higher Regional Court. The term “preliminary enforceable” means that Motorola can seek its enforcement anytime now if it posts a 100 million euro bond, but if an appeals court overturns the ruling, Motorola will be liable for premature enforcement of an improperly-granted injunction.

via

Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2024


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3 Gedanken zu „Apple vs. Motorola: Verkaufsverbot in Deutschland durchgesetzt – iPhone 3GS / 4 und 3G-iPad derzeit nicht im Apple Store erhältlich“

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