Bis zu 600 Euro Schadenersatz pro Nutzer: Verbraucherzentrale startet Sammelklage gegen Facebook

Betroffene des 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenlecks haben nun die Möglichkeit, sich einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anzuschließen. Die Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms Ltd. ermöglicht es Millionen von Facebook-Nutzer:innen in Deutschland, unkompliziert Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Anlass ist ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2024. Dieses entschied, dass bereits der „Verlust der Kontrolle“ über persönliche Daten ausreicht, um Anspruch auf Schadenersatz zu haben. Die Klage des vzbv bietet eine einfache Möglichkeit, diese Ansprüche durchzusetzen, ohne dass Betroffene selbst vor Gericht ziehen müssen.

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv: „Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden. Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Mit der Klage hilft der vzbv Verbraucher:innen, Ansprüche gegenüber Meta durchzusetzen.“

Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Webseite eingerichtet, über die man prüfen kann, ob man betroffen ist und daher bei der Klage mitmachen kann. Dies ist kostenfrei hier möglich:

Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Wichtig ist vor allem, dass eine Rufnummer 2018 und 2019 im Account hinterlegt war und bei den Datenlecks abhanden gekommen ist. Anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Für Nutzer ist diese Eintragung bei der Sammelklage kostenfrei und es entstehen auch im weiteren Verlauf keine Kosten. Man kann also an sich nur gewinnen.

Als Schadenersatz stehen bis zu 600 Euro im Raum. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stuft den Schadenersatz von Meta im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck in bestimmten Fällen als deutlich zu niedrig ein. Statt nur 100 Euro fordert der vzbv eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn neben der Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch sensible Daten wie Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder Beziehungsstatus betroffener Personen kompromittiert wurden.


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Schreibe einen Kommentar