Gericht untersagt Apple Werbung zur CO₂-Neutralität der Apple Watch

Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem US-Technologiekonzern Apple untersagt, seine Apple Watch weiterhin als „erstes CO₂-neutrales Produkt“ zu bewerben. Die Entscheidung der 6. Kammer für Handelssachen erfolgte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), die die Werbeaussage als irreführend und wettbewerbswidrig einstufte.

Gericht sieht Irreführung über langfristige Klimawirkung

Nach Auffassung des Gerichts vermittelt die Werbung den Eindruck, dass die CO₂-Kompensation für die Apple Watch langfristig – etwa bis zum Jahr 2050 – gesichert sei. Grundlage dieser Verbrauchererwartung sei das Pariser Klimaschutzabkommen, das eine dauerhafte Begrenzung klimaschädlicher Emissionen vorsieht.

Apple hatte zur Begründung seiner CO₂-Neutralitätsbehauptung auf ein Waldprojekt in Paraguay verwiesen, bei dem Eukalyptus-Plantagen zur CO₂-Kompensation genutzt werden. Die Richter stellten jedoch fest, dass die zugrunde liegenden Pachtverträge für 75 % der Fläche nur bis 2029 laufen. Eine Verlängerung sei nicht nachgewiesen, sodass die Kompensation über das Jahr 2029 hinaus nicht gesichert sei.

Auch Apples Verweis auf ein sogenanntes Verra-Pufferkonto nach VCS-Standards überzeugte das Gericht nicht. Die Standards erlaubten lediglich eine Überwachung des Projekts und griffen erst im Schadensfall – keine gleichwertige Maßnahme zur langfristigen CO₂-Kompensation.

„Carbon Neutral“-Logo kein Gütesiegel

Die Klage wurde in einem Punkt abgewiesen: Das von Apple verwendete „Carbon Neutral“-Logo werde laut Gericht nicht als offizielles Gütesiegel wahrgenommen, sondern lediglich als unternehmenseigene Kennzeichnung.

Das Urteil (Az. 3-06 O 8/24) ist noch nicht rechtskräftig. Apple kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.


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