In der Musik- und Technologiebranche verschärft sich der Ton: Die zum Bertelsmann-Konzern gehörende Musikgesellschaft BMG Rights Management hat vor einem Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen das US-Softwareunternehmen Anthropic eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Systematische Urheberrechtsverletzung durch die unbefugte Nutzung geschützter Songtexte beim Training von Künstlicher Intelligenz.
Laut der Klageschrift hat Anthropic Songtexte zahlreicher Weltstars – darunter die Rolling Stones, Bruno Mars und Ariana Grande – ohne Genehmigung kopiert, um seinen Chatbot „Claude“ zu trainieren. BMG führt an, dass die KI-Modelle durch diese Praxis in die Lage versetzt wurden, auf Anfrage nahezu identische Kopien urheberrechtlich geschützter Texte zu generieren, ohne dass die Rechteinhaber dafür vergütet wurden.
Vorwurf der Nutzung illegaler Quellen
Besonders brisant ist der Vorwurf bezüglich der Datenherkunft. BMG erklärte:
„Die Praxis von Anthropic, KI-Modelle mit Werken zu trainieren, die von nicht autorisierten Torrent-Seiten stammen, steht in direktem Widerspruch zu den Standards, die von jedem verantwortungsbewussten Akteur in der KI-Gemeinschaft erwartet werden.“
Damit unterstellt der Musikverlag dem Tech-Unternehmen nicht nur eine einfache Urheberrechtsverletzung, sondern eine bewusste Umgehung legaler Lizenzwege durch den Rückgriff auf Piraterie-Plattformen. Eine Stellungnahme seitens Anthropic steht bislang noch aus.
Ein wegweisender Rechtsstreit für die Branche
Dieser Fall ist kein isoliertes Ereignis, sondern Teil einer massiven Klagewelle, die das Silicon Valley derzeit erfasst. Autoren, Nachrichtenagenturen und Künstler weltweit wehren sich gegen die „Ausschabung“ (Scraping) ihrer digitalen Inhalte durch KI-Entwickler.
Im Kern des Streits steht die juristische Auslegung des US-Rechtsprinzips „Fair Use“ (angemessene Verwendung):
- Die Position der KI-Unternehmen: Sie argumentieren, dass das Training von Modellen eine transformative Nutzung darstellt. Das Material werde nicht einfach kopiert, sondern in etwas völlig Neues umgewandelt – eine statistische Repräsentation von Sprache.
- Die Position der Urheber: BMG und andere Kläger sehen darin eine kommerzielle Ausbeutung ihres geistigen Eigentums, die den ursprünglichen Markt für ihre Werke kannibalisiert.
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die gesamte KI-Industrie haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Rechteinhaber entscheiden, müssten Tech-Giganten wie Anthropic, OpenAI oder Google künftig teure Lizenzverträge mit Verlagen und Musiklabels abschließen, was das Geschäftsmodell der generativen KI grundlegend verändern würde.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
