BGH stoppt Amazon-Prime-Preiserhöhung: Kunden können auf Rückerstattung hoffen

Eine Preiserhöhung beim Online-Riesen Amazon für dessen Abo-Dienst Amazon Prime aus dem Jahr 2022 ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unzulässig. Wie das höchste deutsche Zivilgericht entschied, verstießen die entsprechenden Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Konzerns gegen das Transparenzgebot. Kunden des Streaming- und Versand-Anbieters seien dadurch unzureichend über ihre Rechte informiert und benachteiligt worden.

Amazon stützte die Preisanhebung – bei der die Jahresgebühr im September 2022 von 69,00 Euro auf 89,90 Euro stieg – auf einseitige Vorbehaltsklauseln. Bereits in den Vorinstanzen hatten das Landgericht Düsseldorf sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Verbraucherschützer geurteilt. Mit der Abweisung der Revision durch den BGH ist die Rechtswidrigkeit der Klauseln nun endgültig festgestellt.

Amazon reagierte umgehend auf die höchstrichterliche Entscheidung und kündigte an, die Abo-Preise für betroffene Bestandskunden vor dem nächsten Abrechnungszeitraum wieder auf das ursprüngliche Niveau abzusenken.

Die Rückforderung der in den vergangenen Jahren zu viel gezahlten Beiträge ist hingegen Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hierzu eine Sammelklage (Abhilfeklage) eingereicht, um Erstattungen für die Kundschaft durchzusetzen. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer, deren Vertrag seit vor September 2022 besteht, können sich der Klage durch einen kostenlosen Eintrag in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz anschließen. Je nach gewähltem Zahlungsmodell und Laufzeit geht es um Rückzahlungen von bis zu 60 Euro pro Konto.


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