5G-Frequenzauktion: 500 Stationen zusätzlich mit 5G pro Netzbetreiber bis 2022

Die neuen Frequenzen für den 5G Mobilfunk werden wieder in einer Auktion vergeben, so dass alle Interessenten die Chance haben, Teile des Spektrums zu ersteigern und künftig den Kunden anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat nun einen Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln vorgelegt, der neben den Preisen auch noch weitere Bedingungen vorsieht, die an die Vergabe der Frequenzen gekoppelt sind.

„Wir planen anspruchsvolle Auflagen für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Beispielsweise haben wir die geltenden Auflagen bei der Datenübertragungsrate verdoppelt. Wir werden in den nächsten Jahren weitere Frequenzen vergeben, insbesondere auch solche, die für die Versorgung der Fläche besser geeignet sind“, so Homann weiter. „Der Ausbau der Netze bleibt eine dauerhafte Aufgabe. Ein flächendeckender Ausbau mit der 5G Technologie bereits jetzt ist unverhältnismäßig teuer. In Zukunft werden die Kosten für den weiteren Ausbau sinken, weil es dann mehr Glasfaserleitungen und auch für die Fläche geeignetere Frequenzen geben wird. Die Frequenzen, die wir jetzt vergeben, sind Kapazitätsfrequenzen mit nur kurzen Reichweiten.“

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur an eventuelle Bieter sind dabei recht anspruchsvoll und werden den Unternehmen einige Anstrengungen abverlangen. Unter anderem müssen die Bieter folgende Auflagen erfüllen:

  • mindestens 98 % der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Down-link zu versorgen (bis Ende 2022)
  • an fahrgaststarken Bahnstrecken mindestens 50 Mbit/s bereitzustellen (bis Ende 2022)
  • Autobahnen und Bundesstraßen sollen über 5G mit 100 Megabit Datengeschwindigkeit pro Sekunde bis Ende 2022 versorgt werden.
  • Ebenfalls bis Ende 2022  sollenmindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufgebaut werden.
  • Weitere 500 Masten je Anbieter (zusätzlich zu den Auflagen) sollen im ländlichen Bereich die Versorgung mit 100MBit/s sicher stellen. Konkret wird es damit wohl also etwa 2×1500 neue Masten für 5G Versorgung in Deutschland geben, wobei auch der ländliche Raum mit versorgt wird.

Die Unternehmen werden also neben den Kosten für die Frequenzen selbst auch noch hohe Investitionen in den schnellen Ausbau stecken müssen, um die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Unklar ist allerdings, was genau passiert, wenn ein Unternehmen diese Bedingungen nicht erfüllt. Möglicherweise werden dann Bußgelder auferlegt, es könnte aber auch passieren, dass die Frequenznutzung entzogen wird.

Einen Punkt hat die Bundesnetzagentur aber leider nicht umgesetzt: das Roaming in den neuen Netzen. Es gab die Forderung, dass die Netzbetreiber auch Dritte den Zugang zu den Netzen erlauben müßten (natürlich gegen entsprechende Entgelte). Hierfür sieht die BNetzA aber keinen gesetzlichen Rahmen. Es ist also nicht möglich, Netzbetreiber zu zwingen, die Netze zu öffnen. Stattdessen sollen sich die Anbieter über Verhandlungen einigen, wer welchen Zugang erhält. Damit droht leider wieder die Gefahr, dass die neuen Netze abgeschottet werden vor allem den eigenen Kunden zur Verfügung stehen. Dieses Vorgehen kennt man bereits von LTE – auch hier gab es lange Zeit eine Zweiklassengesellschaft auf dem Markt, von Nutzern, die LTE bereits angeboten bekommen haben und Verbrauchern, die bei anderen Anbietern waren und kein LTE hatten.

Der Beirat der Bundesnetzagentur berät am 24. September über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion. Nach der Beiratsbefassung ist eine Konsultation des Entwurfs mit den Marktteilnehmern geplant. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2018


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