5G Netzausbau – Vier Mobilfunkanbieter sind bei der Auktion dabei

Die Bundesnetzagentur hat weitere Details zur Versteigerung der 5G Frequenzen in Deutschland bekannt gegeben und unter anderem auch die Bieter genannt, die Interesse an den neuen Frequenzbereichen haben. Für 5G haben sich bis zum Ablauf der Einreichefrist vier Anbieter beworben. Darunter sind neben den aktuellen Netzbetreibern auch 1&1 Drillisch.

Konkret soll es dabei derzeit folgende Anbieter in der Auktion geben:

  • Deutsche Telekom
  • Vodafone
  • O2
  • 1&1 Drillisch

Die ersten drei Anbieter sind dabei keine große Überraschung, denn es war zu erwarten, dass die aktuellen Netzbetreiber sich auch für 5G interessieren werden um ihre Mobilfunk-Standorte zukünftig auch im 5G Bereich nutzen zu können. 1&1 Drillisch scheint dagegen auch im Netzbereich etwas aktiver werden zu wollen und kämpft wohl ebenfalls mit um die 5G Bereiche aus der Auktion. Damit könnte sich das Unternehmen etwas unabhängiger von den bisherigen Netzbetreibern machen – bisher ist aber eher unklar, was 1&1 Drillisch genau vorhat.

Insgesamt werden in der Frequenzauktion der Bundesnetzagentur 41 Blöcle mit 5G Freqquenzen versteigert, auf denen die erfolgreichen Bieter zukünftig ihrer Dienstleistungen anbieten können. Der Bund hofft auf diese Weise, wieder einige Einnahmen erzielen zu können. Allerdings sind die 5G Frequenzen diesmal auch mit sehr hohen Anforderungen an den Netzausbau verbunden – wer erfolgreich den Zuschlag bekommt muss danach bestimmte Ausbau-Anforderungen erfüllen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Deutschland möglichst schnell ein leistungsfähiges 5G Netz erhält.

Die Bedingungen für den 5G Netzausbau

Die Anforderungen an die Bieter haben im Vorfeld für viel Kritik gesorgt, denn es mußte ein Mittelweg gefunden werden zwischen einem möglichst schnellen und flächendeckenden Netzausbau und der wirtschaftlichen Machbarkeit dieses Ausbaus. Die Behörde selbst schreibt zu diesen Anforderungen:

Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden.

Die Ausbauziele sind dabei in zwei Stufen gestaffelt und noch herausfordernder gestaltet als im ersten Entwurf. Unter anderem sind jetzt auch die Schienenbereich mit enthalten. Konkret sehen die Ausbauziele wie folgt aus:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

  • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
  • alle Bundesautobahnen,
  • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
  • die wichtigsten Schienenwege.

Versorgt werden sollen bis Ende 2024

  • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens
  • 50 Mbit/s sowie
  • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

Derzeit laufen einige Klage gegen die Ausbauverpflichtungen und es ist daher noch offen, wie Richter diese Anforderungen bewerten werden und ob es tatsächlich dabei bleibt. Aktuell sind diese Bedingungen auf jeden Fall die rechtliche Grundlage für die Auktion: jeder der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags diese Anforderungen auch umzusetzen.

Die ersten Geräte mit 5G sollen dabei in diesem Jahr schon auf den Markt kommen, es bleibt aber offen, ob es in 2019 auch schon die ersten 5G Tarife geben wird um die 5G Samrtphones überhaupt nutzen zu können. Ab 2020 und darüber hinaus soll diese Technik aber breit zur Verfügung stehen.

 


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