Qualcomm hinterlegt 1,34 Mrd. Euro Sicherheitsleistung um Apple-Verkaufsverbot in Kraft zu setzen

Apple gerät derzeit heftig unter Druck. Die Verkaufszahlen entwickeln sich schlecht und das Unternehmen mußte gestern erst eine Gewinnwarnung aussprechen. Nun hat Qualcomm auch noch ein Urteil umgesetzt und die entsprechenden Bedingungen erfüllt, so dass einige der älteren Modelle von Apple in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen.

Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichtes München aus dem Dezember wonach Apple bei einigen Modellen Patente von Qualcomm verletzt. Konkret ging es um Techniken, mit denen der Stromverbrauch der Smartphones dynamisch reduziert werden kann um die Laufzeit zu verbessern. Qualcomm selbst schrieb zu den Details des Urteils (das zwei Fälle umfasst):

Qualcomm Incorporated (NASDAQ: QCOM) today announced that the District Court of Munich found that Apple is infringing Qualcomm’s intellectual property for power savings in smartphones and granted Qualcomm’s request for a permanent injunction, ordering Apple to cease the sale, offer for sale and importation for sale in Germany of infringing iPhones. The injunction covers all models of iPhones that contain the infringing functionalities and apply to Apple’s European Union entities as well as Apple Incorporated.

Betroffen sind dabei sowohl das iPhone 7, als auch das iPhone 8 und das iPhone X aus dem letzten Jahr. Auf Grundlage dieses Urteil ist nun dieses Verkaufsverbot möglich, allerdings hat das Gericht auch eine Sicherheitsleistung von 668,4 Mio. Euro pro Urteil angesetzt. Damit sollen eventuelle Verluste abgesichert werden, falls das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wird und Apple somit zu Unrecht vom Verkauf ausgeschlossen worden wäre.

Qualcomm hat mittlerweile diese Sicherheitsleitung von 1,34 Mrd. Euro in Wertpapieren erbracht und damit dürfen die iPhone 7, iPhone 8 und das iPhone X in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Im eigenen Shop hat Apple dieses Verbot bereits umgesetzt. In Deutschland findet man derzeit nur noch das iPhone XS und das iPhone XR im Verkauf. Wählt man dagegen eine andere Region, stehen auch iPhone 7 und 8 noch zur Auswahl. Das iPhone X hatte Apple selbst bereits aus dem Verkauf genommen und eher die neuen 2018er Modelle zu pushen.

Apple hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen und daher kann es durchaus sein, dass die Patentverletzung auf einer höher-instanzlichen Ebene neu bewertet wird. Derzeit ist in Deutschland allerdings das Verkaufsverbot in Kraft und an sich ist jetzt nur noch die Frage, ob dies auch Dritt-Anbieter betrifft, oder nur die Apple-Geschäfte selbst. Qualcomm hätte natürlich gern, dass man die betroffenen Modelle auch bei anderen Anbietern nicht mehr bekommen kann. Das scheint aber bisher nicht umgesetzt, denn zumindest bei größeren Anbietern wie Telekom oder Vodafone bekommt man auch noch die älteren Modelle wie das iPhone 8 noch. Es kann aber durchaus sein, dass früher oder später auch an dieser Stelle das Verkaufsverbot greift.

Natürlich werden iPhone 7 und 8 wohl nicht den Hauptumsatz machen, aber es ist durchaus davon auszugehen, dass auch aufgrund dieses Urteils die Verkaufszahlen bei Apple (zumindest in Deutschland) keine neuen Höchstmarken erreichen werden und durchaus denkbar, dass auch Gerichte in anderen Ländern ähnlich entscheiden und dass dann Apple auch außerhalb von Deutschland Probleme mit den älteren Modellen bekommen wird. Die 2018er iPhone sind aber auf jeden Fall nicht davon betroffen. Diese nutzen eine neue Technik, die nicht dem Qualcomm Patent unterliegt und können daher weiter frei verkauft werden.

Zuletzt aktualisiert: 4. Januar 2019


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