Das automatische Nachbuchen von Datenvolumen und ein Tarifupgrade bei zu hohem Verbrauch war bereits von Anfang an kritisch betrachtet worden. BASE hatte die entsprechenden Konstruktionen sehr schnell entschärft, bei anderen Anbietern finden sich aber nach wie vor feste oder deaktivierbare Datenautomatiken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte in diesem Zusammenhang ein Verfahren gegen Telefonica (O2) angestrengt, um richterlich klären zu lassen, ob solche automatischen Konstruktionen zulässig sind. Die Verbraucherschützer gingen dabei davon aus, dass die automatischen Nachbuchungen rechtlich nicht zulässig sind.
„Wenn man sich für einen preisgünstigen Tarif mit weniger Volumen entschieden hat, sollte man letztlich nicht doch mit einem teureren Tarif dastehen„, sagte VZBV-Referent Heiko Dünkel. O2 sieht die Sache etwas anders: „Wir sind davon überzeugt, dass die Datenautomatik in der aktuellen Form gültig ist und halten daher an ihr fest. Aus Sicht von Telefónica Deutschland stellt die Daten-Automatik einen Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs dar und ist keine davon unabhängige Zusatzleistung, wie vom Gericht gedeutet“
Das LG München (AZ 12 O 13022/15) hat sich den Verbraucherschützern bei dieser Einschätzung nun angeschlossen. Die automatische Buchung geügt nicht den rechtlichenAnforderungen sondern müsste vom Kunden separat bestätigt werden. Dazu wird über den Tarifbestandteil Datenautomatik nicht genug informiert. Im Urteil heißt es dazu:
Für den durchschnittlichen – auch aufmerksamen und sorgfältigen – Verbraucher ist aus der Vertragsstruktur nicht ausreichend klar, eindeutig und unmissverständlich ersichtlich, was es mit der Vereinbarung ‚der Datenautomatik‘ auf sich hat
O2 selbst hat das Urteil nicht akzeptiert, sondern angekündigt, dagegen in Berufung gehen zu wollen und auch die Begrüdunge findet man nicht stichhaltig: „Für die Kunden ist der Mechanismus zur Datenautomatik transparent nachvollziehbar, denn sie werden auf unterschiedlichen Kanälen darüber informiert, dass die Datenautomatik ein Bestandteil des gewählten Tarifs ist. Informiert wird z.B. im Mobilfunkvertrag, in Produkt-Flyern zu Tarifen oder online. “
Es sieht also so aus, als würde man den Klageweg durch alle Instanzen beschreiten wollen. Allerdings hat man die Tarife bereits etwas entschärft. Die aktuellen O2 Blue Tarife haben kein Tarifupgrade mehr, sondern es wird nun noch Volumen (Datensnacks) nachgebucht. Ob das ausreichen wird um höhere Instanzen zufrieden zu stellen, ist allerdings nicht sicher.
(via SPON)
[UPDATE] O2 Anmerkungen hinzugefügt
Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.