Bundesnetzagentur schaltet 220 Rufnummern wegen Mißbrauchs ab

Die Bundesnetzagentur hatte in der letzten Zeit mehrere hundert Beschwerden von Verbrauchern bekommen, in denen es um Werbe-SMS mit pornographischen Inhalten gibt. Die Kurznachrichten versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnet der Nutzer diese Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert. Eine Einwilligung zum Senden dieser SMS an die betroffenen Verbraucher gab es in der Regel nicht.

Die BNetzA hat daher reagiert und insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern abschalten lassen, die in Zusammenhang mit dieser SMS-Werbung stehen. Diese Rufnummern können damit zukünftig nicht mehr genutzt werden und stehen daher auch nicht mehr als Absender für unfreiwillige Werbung zur Verfügung.

Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen„, mahnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen.

Im Bereich Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bei rechtswidriger Nummernnutzung die Befugnis, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Ansatzpunkt für Maßnahmen kann insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG) selbst, aber auch bei Verstößen gegen andere Vorschriften wie z. B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann je nach Ausmaß des Verstoßes zur Abmahnung, Abschaltung von Nummern, zu Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten, Portierungsverboten, Geschäftsmodelluntersagungen und zu Schaltungsverboten führen. In diesem Fall scheint mal allerdings neben der Abschaltung keine weiteren Maßnahmen ergriffen worden zu sein. Zumindest wurde seitens der BNetzA nicht mitgeteilt, dass man beispielsweise auch eine Abmahnung ausgesprochen hat. Möglich wäre auch ein Inkassierungsverbot: dann dürften die offenen Rechnungen aus diesen SMS nicht mehr eingefordert werden. In anderen Fällen hatte die Behörde auch bereits ein Bußgeld ausgesprochen. Auf diese Maßnahmen scheint man in diesem Fall verzichtet zu haben.

Wer selbst von diesen SMS betroffen war oder eventuell auch weiterhin betroffen ist (unter anderen Rufnummern und vielleicht von anderen Anbietern) kann dies direkt an die BNetzA melden. SMS-Werbung ist gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Häufen sich die Beschwerden, wird die Agentur in der Regel aktiv. Die Meldung an die BNetzA kann direkt online erfolgen. Dazu bietet die Behörde verschiedene Formulare an:

  • https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/RumitelBeschwerde/beschwerde-node.html

Unter SMS kann man in dem Fall auch unerwünschte SMS melden und dazu beispielsweise auch ein Foto oder einen Screenshot der SMS übermitteln. Die Nutzung der Formulare ist kostenfrei und in der Regel wird man über Email zum Fortgang der Beschwerde informiert.

Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2024


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