Bei Amazon findet man häufig auch aktuelle Topmodelle bei den Handys und Smartphones als wiederaufbereitete Geräte, die deutlich günstiger angeboten werden. Die Modelle sind dann oft mit dem Hinweis „Refurbished Certificate“ (im englischen Bereich) bzw. „Zertifiziert und Generalüberholt“ gekennzeichnet. Dabei handelt es sich im gebrauchte Geräte, die geprüft und wieder aufbereitet wurden und dann erneut in den Verkauf kamen. Im Deutschen wird dabei die Bezeichnung „Zertifiziert und Generalüberholt“ verwendet, im vorliegenden Fall kam aber stattdessen bei einem Produkt die englische Bezeichnung „Refurbished Certificate“ zum Einsatz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht München nun ein Urteil erreicht, wonach es auf der Plattform nicht ausreicht, diese Modelle in diesem Fall nur mit „Refurbished Certificate“ zu kennzeichnen. Dieser Zusatz allein ist nach Auffassung der Richter nicht geeignet, um dem Nutzer den Hinweis zu geben, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt. Stattdessen muss Amazon dafür sorgen tragen, dass dieses Gerät deutlich als gebrauchtes Handy und Smartphone zu erkennen ist. Das ist eine wesentliche Information und wichtig für die Kaufentscheidung und daher muss diese Eigenschaft für Kunden auch sehr einfach nachzuvollziehen sein.
Die Verbraucherzentrale selbst schreibt dazu:
Auch mit dem Hinweis im Online-Shop „Refurbished Certificate“ war das Angebot irreführend, entschied das Gericht. Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff „refurbished“ nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen. Selbst wenn er den Zusatz wörtlich mit „wiederaufbereitetes Zertifikat“ übersetze, erhalte er keinen Hinweis darauf, dass das Smartphone gebraucht sei.
Das Urteil des Landgerichts München I vom 30.07.2018, Az. 33 O 12885/17 sit allerdings noch nicht rechtskräftig und Amazon kann also dagegen noch vorgehen. Ob das Unternehmen diese Möglichkeit nutzen wird, ist aber noch nicht bekannt, bisher hat sich Amazon zu diesem Urteil noch nicht geäußert.
So gibt es das normale Samsung Galaxy S8 (als neues Modell) derzeit ab etwa 449 Euro bei Amazon. Die Version als gebrauchtes Handy (mit dem Hinweis „Zertifiziert und Generalüberholt“) ist etwa 30 Euro billiger. Wer also nur auf den Preis schaut, wird eher zu den gebrauchten Modellen greifen, ohne das direkt ersichtlich ist, dass es sich dabei um gebrauchte Ware handelt. Das wird auch oft den Kundenfragen deutlich, die zu dem Artikel gelistet sind. So fragen die Verbraucher oft nach, ob es bei diesen Modellen aufgrund des deutlich billigeren Preises Unterschied zu normalen Galaxy S8 gibt – es scheint also wirklich nicht auf den ersten Blick zu erkennen zu sein, dass es sich dabei um keine Neuware handelt.
Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.