Ein kritischer Blick auf die Handyversicherung – lohnt sich das überhaupt? – Wichtige Gegenstände versichert man gerne. So ist man im Schadensfall abgesichert und braucht sich nicht so viele Gedanken machen. Einige Menschen denken, dass dies vor allem bei neuen Handys sinnvoll ist. Diese sind schließlich häufig teuer, wenn es sich um Produkte teurer Marken handelt und werden viel beansprucht. Wahrscheinlich gibt es kaum einen Menschen, dem das Handy noch nicht aus der Hand gefallen ist. Problematisch bei Handyversicherungen ist jedoch, dass einige Schadensfälle nicht abgedeckt werden und sie dennoch sehr teuer sind. In diesem Artikel geht es daher darum, warum man lieber auf eine Handyversicherung verzichten sollte und was es sonst zu beachten gibt.
Darum sollte man besser keine Handyversicherung abschließen
Besonders problematisch ist bei Handyversicherungen der äußerst hohe Preis. Häufig ist es so, dass die Versicherung auf eine Dauer von zwei Jahren teurer ist als eine Reparatur des Displays oder ähnliches.Der Preis einer Handyversicherung richtet sich nach dem Neuwert des Smartphones. Der Betrag für die Versicherung pro Jahr liegt dann zwischen 10 und 20 Prozent des Neuwerts des Handys. Diesen bezahlt man dann in der Regel zwei Jahre lang, obwohl das Gerät natürlich an Wert verliert. Das ist verhältnismäßig sehr teuer. Nimmt man an, man kauft sich ein Smartphone im Wert von 750 Euro, was zur Zeit ungefähr eine Samsung Galaxy S9 entspricht. Dann muss man bei einem Prozentsatz von 15 Prozent pro Jahr zusätzlich 112,5 Euro pro Jahr bezahlen. Liegt die Laufzeit der Versicherung bei zwei Jahren sind das 225 Euro. Die Reparatur eines defekten Displays beim S9 hingegen kostet zum Beispiel auch nicht viel mehr. Hier liegt der Preis bei rund 250 Euro. Sicherlich gibt es auch noch deutlich günstigere Angebote. Die Versicherung muss man jedoch sicherlich zahlen. Die Kosten für die Reparatur fallen nur an, wenn tatsächlich ein Schaden vorliegt.
Zusätzlich werden viele Situationen, durch die ein Handy zu schaden kommt, nicht berücksichtigt und abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Diebstahl, Liegenlassen oder falsches Bedienen. Was wirklich von der Versicherung übernommen wird, hängt sehr stark von der Versicherung ab. Oft werden Leistungen auch angepriesen und am Ende heißt es, dass die beschriebene Situation doch nicht dadurch abgedeckt wird. Bei vielen Leistungen gibt es also auch Ausschlüsse. Die Verbraucherzentrale schreibt beispielsweise dazu:
Beim Kauf eines neuen Smartphones oder Tablets wird Ihnen im Laden häufig eine Geräteversicherung angeboten. Sie soll das teure Gerät bei ungewolltem Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Feuchtigkeitsschäden absichern. Ein Kosten-Airbag, der vor allem dann häufig in Anspruch genommen wird, wenn in der Vergangenheit bereits Verluste oder kostspielige Reparaturen angefallen sind.
Typisch sind solche Versicherungsangebote für Elektrogeräte – zum Beispiel Smartphones und Tablets, Laptops, Computer, Kameras und Spielekonsolen.Doch auch wenn es zunächst sinnvoll scheint – das vermeintliche Rundum-sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer. Denn die Policen für Handyversicherungen und Co. sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht.
Auch die Stiftung Warentest sieht die Versicherungen durchaus kritisch und schreibt:
Das Handy fällt vom Tisch, das Smartphone landet in der Toilette, der Akku gibt seinen Geist auf. Jeder kennt solche Situationen – und hat schon einmal geflucht, wenn er erfahren hat, was die Reparatur des Schadens kostet. Handyversicherungen versprechen, die Reparaturkosten zu übernehmen. Oft werden die Versicherungen gleich beim Handykauf mit angeboten. Die Versuchung, den Versicherungsschutz fürs teure Mobiltelefon gleich mit zu bestellen, ist groß. Aber das sollte gut überlegt sein. Die Preisunterschiede der Angebote sind enorm und im Kleingedruckten der Versicherungspolicen schlummert so manche böse Überraschung. Die Stiftung Warentest hat 19 Handyversicherungen unter die Lupe genommen und zeigt ihre Stärken und Schwächen.
Wahrscheinlich schleißen die meisten Menschen eine Handyversicherung ab, aus der Angst das Handy könnte herunterfallen und großen Schaden mit sich tragen. Bei dieser Beschädigung durch Herunterfallen hat die Versicherung jedoch sehr viel Interpretationsspielraum. Häufig steht in den Produktbeschreibungen dann auch nur „Unfall“. Nennt man in der Meldung des Schadens dann, dass ein anderer an diesem Fall beteiligt war, dann kann sich die Versicherung hier schon heraus winden. Finanztip und die Fernsehsendung Akte haben zusammen mit versteckter Kamera überprüft, wie der Kauf einer Handyversicherung und weitere Fälle, die damit zusammen hängen, ablaufen. Finanztip berichtet, dass eine Handyversicherung die Zahlung sogar verweigerte, da ein Fall des Handys aus beschriebener Höhe angeblich nicht für die entstandenen Schäden ausgereicht hätte.
Ein weiterer Punkt der in vielen Versicherungen enthalten ist sind Feuchtigkeitsschäden. Hier kommt es jedoch ebenfalls darauf an, wie und wieso das Wasser in das Handy gelangt ist. Ist das Handy aus Versehen in das Waschbecken gefallen, dann wird die Versicherung wahrscheinlich bezahlen. Ist die Ursache des Schadens jedoch das Wetter, dann wird die Versicherung die Zahlung eventuell verweigern. Witterungseinflüsse werden von vielen Versicherungen nämlich nicht abgedeckt.
Diebstahl ist ebenfalls ein Versicherungspunkt, der häufig zu streit zwischen Versicherung und Kunde führen kann. Hier kommt es nämlich in machen Fällen sehr darauf an, wo sich das Handy zum Zeitpunkt des Diebstahls befunden hat. War der Ort dem Dieb eher leicht zugänglich, dann kann es sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden einspringt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Handy in der Seitentasche des Rucksacks oder in einer abgestellten Tasche war. Das gerät sollte also besser wirklich immer im Körper getragen werden wie zum Beispiele einer Innentasche oder der Hosentasche. So ist es für Diebe weniger zugänglich und die Versicherung wird im Ernstfall wahrscheinlicher bezahlen.
Sollte man eine Versicherung abgeschlossen haben, ohne diese wirklich zu wollen, dann kann man diese innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dafür kann man ein Einschreiben oder eine E-Mail schreiben und darin den Widerruf mitteilen. Dazu sollte man außerdem die Versicherungsnummer angeben. Sinnvoll ist es auch, wenn man sich den Erhalt des Widerrufs bestätigen lässt, sodass man nachweisen kann, dass dieser fristgerecht war. Ist der Zeitraum der Widerrufsfrist vorbei, dann muss man wohl oder übel für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit zahlen. In einem solchen Fall sollte man wenigstens dann an eine fristgerechte Kündigung denken, sodass sich die Versicherung nicht verlängern kann.
Auf was man bei einer Handyversicherung achten sollte
Wer dennoch eine Handyversicherung abschließen möchte, kann das natürlich gerne tun. Dabei sollte man jedoch auf einiges achten, damit man nicht viel zu viel bezahlt. Als erstes ist es am besten, wenn man die Versicherung nicht direkt beim Kauf abschließt. Meist sind diese Angebote nicht die günstigsten und die Verkäufer versuchen Druck zu erzeugen. Es gibt auch einige Maschen der Handyverkäufer. So wird manchmal ein Komplettpreis genannt, bei dem die Versicherung angeblich schon enthalten ist. So hat man das Gefühl, dass keine zusätzlichen Kosten durch die Versicherung entstehen und man diese nehmen muss. Andere Verkäufer bieten hingegen einen Rabatt auf den Handyvertrag an, wenn man eine Versicherung hinzu bucht. Die Kosten für die Versicherung sind dann jedoch in der Regel teuer als das Ersparnis durch den Rabatt. Man sollte also nicht auf solche Maschen hereinfallen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Es lohnt sich also, wenn man sich Zeit lässt und zwischen verschiedenen Angeboten vergleicht. Meist hat man bis zu 30 Tage nach Kauf oder sogar länger Zeit, um eine Versicherung für das Smartphone abzuschließen.
Die Stiftung Warentest gibt folgende Hinweise zu einer Handyversicherung:
- Selbstbehalt/Eigenanteil. Im Schadensfall müssen Kunden sich in vielen Tarifen finanziell beteiligen. Oft gibt es Unterschiede zwischen einer Selbstbeteiligung im Reparaturfall und einer Selbstbeteiligung im Diebstahlfall. Die Selbstbeteiligung bei eine Displayreparatur kann zum Beispiel 30 Euro, 50 Euro oder 10 Prozent des Kaufpreises betragen. Es gibt auch Tarife, in denen die Selbstbeteiligung gestaffelt ist, je nach Deckungssumme. Bei einem Diebstahl kann die Eigenbeteiligung zum Beispiel bei 20 Prozent des Kaufpreises liegen. Das sind 100 Euro bei einem 500-Euro-Smartphone.
- Display. Versichert sind in der Regel Sturz-, Fall- und Bruchschäden. Der Versicherer erstattet die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Geräts – wobei sich Versicherer häufig vorbehalten, ein eigenes Reparaturdienstleistungsunternehmen zu beauftragen.
Achtung: Überschreiten die Reparaturkosten die maximale Entschädigungsgrenze des Geräts bei Eintritt des Schadens, handelt es sich um einen Totalschaden. Der Versicherte erhält dann ein gebrauchtes Ersatzgerät oder Geldersatz. Für den Zeitwert eines Smartphones haben Versicherer in der Regel maximale Entschädigungswerte festgelegt. Ist das Handy 12 bis 24 Monate alt, gibt es beispielsweise 60 Prozent des Neupreises – abzüglich eines Selbstbehalts.
Tipp: Rechnen Sie nach, ob sich eine Versicherung für den Fall eines Displayschadens beim Smartphone für Sie lohnt. Die Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass in manchen Fällen eine Reparatur sogar teurer ist als ein neues Handy desselben Modells - Nicht versichert: Akku, Zubehör, Hard- und Software. In der Regel schließen Versicherer den Schutz für Zubehörteile aus – wie Akku, Batterien, Stecker und andere Verschleißteile, Netzteil, Tastaturen, Hard- und Software. Probleme mit dem Akku gehören jedoch zu den Fehlerquellen, über die sich Handy- und Tabletnutzer häufig beschweren. In einer Umfrage auf test.de zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets wurden Probleme mit Akku und Display am häufigsten genannt.
- Diebstahl. Eine Handyversicherung springt bei Diebstahl oft nicht ein. Verletzt jemand seine Sorgfaltspflichten und passt nicht gut genug auf das Telefon auf, muss die Versicherung nicht leisten. Laut Versicherungsbedingungen gibt es in der Regel nach Diebstahl des Gerätes nur Geld, wenn es vorher „in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt“ wurde. Das heißt nach gängiger Rechtsprechung: Das Handy muss ständig am Körper getragen werden, oder der Besitzer darf es zumindest keinen Moment aus den Augen lassen.
Zum Vergleichen der Versicherungen kann man Onlineportale nutzen. Hier sollte man zum Beispielsweise herausfinden, ob ein Diebstahlschutz preislich viel Unterschied macht. Außerdem sollte man mit einer Dauer der Versicherung von 24 Monaten planen, da dies auch die Mindestvertragslaufzeit der meisten Tarife ist. Wichtig ist es außerdem einen genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen zu haben. So kann man überprüfen, welche Schäden die Versicherung wirklich übernimmt. Man sollte auf keinen Fall eine Versicherung abschließen, bevor man sich nicht genau die Bedingungen angeguckt hat. Nur so kann man entschieden, ob die Versicherung die relevanten Situationen abdeckt.
Man sollte auch darauf achten, dass die Handyversicherung keine Garantieverlängerung enthält. Diese lohnen sich häufig nicht, da der Wert des Handys sowieso sinkt. Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Frage, ob die Versicherung den Neuwert oder den Zeitwert bezahlt. Hier gibt es zwischen Versicherungen sehr großen Unterschied, wie viel Geld und was für Leistungen man noch bekommt. Nutzt die Versicherung zum Beispiel den Zeitwert, dann kann es sein, dass man bei einem Gerät, welches ein halbes Jahr alt ist, nur noch 80 Prozent des Kaufpreises erhält. Hier hilft ein Blick in die detaillierte Beschreibung der Versicherungsleistungen.
In manchen Fällen benötigt man aber auch gar keine Versicherung, die nur für das Handy greift. Hat man zum Beispiel eine Hausratsversicherung, die in der Regel alle Gegenstände abdeckt, die man besitzt, dann benötigt man keine Handyversicherung. Das Handy ist dann in einigen Fällen schon mit versichert. So greift die Hausratsversicherung zum Beispiel, wenn in die Wohnung eingebrochen wird und das Handy gestohlen wird. Hier sollte man also überprüfen, ob der Schutz der Hausratsversicherung nicht vielleicht sogar schon ausreicht.
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2023
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