Verbraucherzentrale: Vorgaben für 5G-Frequenzvergabe sind „enttäuschend“

Die Bundesnetzagentur hat die Vorgaben und Pläne veröffentlicht, nach denen die neuen Frequenzbereiche für die 5G Netzabdeckung in Deutschland versteigert werden sollen. Die interessierten Anbieter können dazu zukünftig Gebote angeben, allerdings müssen alle erfolgreichen Bieter nach dem Zuschlag auf bestimmte Bedingungen zum Ausbau erfüllen. Damit möchte die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass 5G Netze auch recht schnell nach der Auktion aufgebaut werden.

Allerdings reichen dem Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) diese Vorgaben nicht aus. Die Verbraucherschützer schreiben, dass die gemachten Vorgaben in Hinblick auf die Interessen der Verbraucher und auch im Bezug auf einen lebendigen Wettbewerb „mehr als enttäuschend“ sind. Das Ziel, Deutschland zu einem Leitmarkt im Bereich 5G zu entwickeln, dürfte damit wohl nicht zu erreichen sein. Die Voreiterrolle im 5G Bereich ist aber auch ein ausdrücklicher Wunsch der Politik.

Konkret schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu diesem Thema:

Bis Verbraucher und Wirtschaft von den neuen 5G-Netzen profitieren können, ist es allerdings noch ein weiter Weg. Derzeit teilen sich die drei großen Netzbetreiber den deutschen Mobilfunkmarkt etwa zu gleichen Teilen auf. „Lebendiger Wettbewerb sieht anders aus“, so Ehrig. Der deutsche Mobilfunkmarkt zähle nicht gerade zu den besten und rangiere im europäischen und internationalen Vergleich regelmäßig im unteren Drittel, etwa bei den Kosten für Datenvolumina. In vielen ländlichen Regionen sei die Verbindung weiterhin schlecht. „Verbraucher beklagen zu Recht seit Jahren die viel diskutierten Funklöcher“, so Ehrig.

Allerdings ist aktuell noch unklar, ob die Forderungen der Bundesnetzagentur auch wirklich so in der Auktion umgesetzt werden. Es könnte durchaus noch sein, dass es noch Änderungen gibt – das kann aber auch bedeuten, dass die Anforderungen an die erfolgreichen Bieter sogar noch herunter gesetzt werden.

Welche Auflagen müssen 5G-Anbieter erfüllen?

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur an eventuelle Bieter sind recht anspruchsvoll und werden den Unternehmen einige Anstrengungen abverlangen. Unter anderem müssen die Bieter folgende Auflagen erfüllen:

  • mindestens 98 % der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Down-link zu versorgen (bis Ende 2022)
  • an fahrgaststarken Bahnstrecken mindestens 50 Mbit/s bereitzustellen (bis Ende 2022)
  • Autobahnen und Bundesstraßen sollen über 5G mit 100 Megabit Datengeschwindigkeit pro Sekunde bis Ende 2022 versorgt werden.
  • Ebenfalls bis Ende 2022  sollenmindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufgebaut werden.
  • Weitere 500 Masten je Anbieter (zusätzlich zu den Auflagen) sollen im ländlichen Bereich die Versorgung mit 100MBit/s sicher stellen. Konkret wird es damit wohl also etwa 2×1500 neue Masten für 5G Versorgung in Deutschland geben, wobei auch der ländliche Raum mit versorgt wird.

Die Unternehmen werden also neben den Kosten für die Frequenzen selbst auch noch hohe Investitionen in den schnellen Ausbau stecken müssen, um die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Unklar ist allerdings, was genau passiert, wenn ein Unternehmen diese Bedingungen nicht erfüllt. Möglicherweise werden dann Bußgelder auferlegt, es könnte aber auch passieren, dass die Frequenznutzung entzogen wird.

Der Beirat der Bundesnetzagentur hatte am 24. September über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion beraten. Noch sind die Ergebnisse nicht bekannt, aber sie werden wohl zeitnah veröffentlicht werden. Nach der Beiratsbefassung ist eine Konsultation des Entwurfs mit den Marktteilnehmern geplant. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.

Zuletzt aktualisiert: 25. September 2018


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