Bundesgerichtshof: Sony unterliegt beim Thema Stö­rer­haf­tung

Der Bundesgerichtshof hat gestern in einem Verfahrung um die Nutzung von WLAN ein abschleßendes Urteil gefällt und die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München zurück gewiesen (Az. I ZR 53/18). Mit dieser Entscheidung ist dder Rechtsstreit zugunsten des betroffenen Nutzer beendet.

Ursache für den Rechtstreit war ein offenes WLAN im Büro des Beklagten, über das ein Song von Sony illegal herunter geladen wurde. Daraufhin wurde der Betreiber des WLAN von Sony abgemahnt. Dagegen hatte dieser sich (mit Unterstützung der Piratenpartei) gewehrt. Der Fall ging unter anderem bis zum Gerichtshof der EU, weil der BGH um Klarstellung einiger zentraler Punkt gebeten hatte.

Im Original schreibt die Partei zum Verfahren:

Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert. Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten. Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.

Für die aktuelle Praxis hat das Urteil aber keine Bedeutung mehr, da die gesetzlichen Regelungen mittlerweile geändert wurden. Unter anderem auch aufgrund solcher Abmahnungen wurde die Störherhaftung bei öffentlichen WLAN mittlerweile abgeschafft und daher ist nach vielen Jahren auch in Deutschland der Weg frei zu mehr Hotspots und öffentlichen WLAN. Nach wie vor schrecken aber Betreiber oft noch vor der Öffnung ihrer Systeme zuück, da die alte gesetzluche Regelungen bei vielen immer noch präsent ist.

Zuletzt aktualisiert: 8. März 2019


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