Bundesnetzagentur: Preise für die „letzte Meile“ sollen steigen

Die Telekom hält nach wie vor das größte deutsche Kabelnetz und kann fast alle Haushalte in Deutschland auf diese Weise erreichen. Allerdings ist dieses Netz reguliert und unter anderem muss die Telekom auch anderen Anbieter den Zugang zum Kabelnetz gewähren, damit auch diese ihre Internet-Angebote bereit stellen können. Drittanbieter können daher die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) oder „letzte Meile“ mieten – die Preise dafür werden aber nicht frei festgelegt, sondern über die Bundesnetzagentur. Diese prüft Bedarf und Kosten für das Netz und legt danach Zugangspreise fest.

Die Bundesnetzagentur schlägt nun vor, dass ab 1. Juli 2019 die Telekom höhere Gebühren für den Zugang zur letzten Meile verlangen darf.

Konkret sind folgende neuen Preise im Gespräch:

  • Preise für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVtTAL) sollen von 10.02 Euro auf 11.19 Euro steigen
  • Preise für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVzTAL) soll von 6,77 Euro auf 7.05 Euro steigen

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu im Original:

Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der „letzten Meile“ abgedeckt.

Die Erhöhung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiert aus dem Anstieg nahezu sämtlicher relevanter Preisparameter (insbesondere der Tiefbaupreise, darüber hinaus beispielsweise auch der Kupferpreise, des Stundensatzes für die Montagearbeiten sowie der Preise bei Vergabe an Auftragnehmer). Gegenläufige kostensenkende Effekte, wie etwa die erstmalige Berücksichtigung einer anteiligen oberirdischen Verlegung der „letzten Meile“ und eine weitergehende Berücksichtigung inzwischen vollständig abgeschriebener Kabelkanalanlagen und -schächte, die für den Glasfaserausbau wiederverwendet werden können, kompensieren die Koststeigerungen dieses Mal nicht.

Die Preise sind dabei für die Abrechnung der Unternehmen untereinander relevant und werden nicht direkt von den Endkunden gezahlt. Allerdings ist natürlich zu erwarten, dass die Erhöhung auch in Teilen oder ganz eingepreist werden und so dann doch von den Endkunden gezahlt werden müssen. Der Vorschlag wird aber noch diskutiert werden müssen, neben den Anbietern selbst müssen auch die europäischen Regulierungsbehörden zustimmen.

Zuletzt aktualisiert: 15. April 2019


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