Bundesverfassungsgericht: Bestandsdatenauskunft bei Telekommunikationsanbietern verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht: Bestandsdatenauskunft bei Telekommunikationsanbietern verfassungswidrig – Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. Mai 2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 – Bestandsdatenauskunft II) den §113 des Telekommunikationsgesetzes und einige damit zusammenhängende Fachgesetze für verfassungswidrig erklärt. Telekommunkationsanbieter dürfen damit die Bestandsdaten (also die wesentlichen Kundendaten) nicht mehr an Behörden weitergehen. … Weiterlesen