OLG Frankfurt: auch kleine Preiserhöhungen lösen ein Sonderkündigungsrecht aus
OLG Frankfurt: auch kleine Preiserhöhungen lösen ein Sonderkündigungsrecht aus – Der Dachverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die AGB eines Mobilfunk-Anbieters geklagt und dabei mehrere Passagen beanstandet, die Kunden zu sehr benachteiligen würden. Unter anderem hatte das Unternehmen in den AGB festgeschrieben, dass Kunden nur dann ein Sonderkündigungsrecht hätten, wenn Preiserhöhungen über 5 Prozent betragen würden. … Weiterlesen