Eilantrag abgelehnt: BSI darf vor Kaspersky Virenschutz warnen

Eilantrag abgelehnt: BSI darf vor Kaspersky Virenschutz warnen – Die Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor den Virenschutzlösung von Kaspersky war eine spannende Entwicklung im Zuge der Maßnahmen rund um die Sanktionen gegen Russland. Kaspersky ist dagegen nun gerichtlich vorgegangen, vorerst aber mit wenig Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 1 L 466/22) hat einen Eilantrag des Unternehmens vorläufig abgelehnt und dies mit einer sehr interessante Begründung. Man bezieht sich natürlich auch auf die Situation in Russland, die Richter sehen es aber auch durchaus sachlich begründet, eine Virensoftware (aufgrund der weitreichenden Systemrechte) auch als Sicherheitslücke zu definieren, wenn man das Vertrauen in den Hersteller nicht aufrecht erhalten kann.

Im Text zum Urteil heißt es im Original:

Der Gesetzgeber habe den Begriff der Sicherheitslücke, die das BSI zu einer Warnung berechtige, weit formuliert. Virenschutzsoftware erfülle aufgrund der weitreichenden Berechtigungen zu Eingriffen in das jeweilige Computersystem grundsätzlich alle Voraussetzungen für eine solche Sicherheitslücke. Dass ihr Einsatz dennoch empfohlen werde, beruhe allein auf dem hohen Maß an Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Herstellers. Daher liege jedenfalls dann eine Sicherheitslücke vor, wenn das erforderliche hohe Maß an Vertrauen in den Hersteller nicht (mehr) gewährleistet sei.

Dies sei bei Kaspersky derzeit der Fall. Das Unternehmen habe seinen Hauptsitz in Moskau und beschäftige dort zahlreiche Mitarbeiter. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, der auch als „Cyberkrieg“ geführt werde, sei nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass russische Entwickler aus eigenem Antrieb oder unter dem Druck anderer russischer Akteure die technischen Möglichkeiten der Virenschutzsoftware für Cyberangriffe auch auf deutsche Ziele ausnutzen. Ebenso wenig könne davon ausgegangen werden, dass sich staatliche Akteure in Russland in rechtstaatlicher Weise an Gesetze halten werden, nach denen Kaspersky nicht zur Weitergabe von Informationen verpflichtet sei.

Beim Eilantrag wird nur summarisch geprüft, ob Rechtsverletzungen vorliegen, es sind dagegen noch Rechtsmittel möglich und auch eine endgültige Entscheidung steht noch aus und kann auch anderes ausfallen. Man kann wohl davon ausgehen, dass Kaspersky hier den Rechtsweg voll ausschöpfen wird.

Zuletzt aktualisiert: 25. Mai 2024


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