Nach Warnung vor Kaspersky-Virenschutz: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Nach Warnung vor Kaspersky-Virenschutz: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen – Die rechtlichen Streitigkeiten rund um die Warnung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor der Kaspersky Virenschutzsoftware (vor dem Hintergrund eventueller russischer Einflussnahme) hat eine weitere Rund absolviert. Die Beschwerde des Unternehmens wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen und muss nun in der Hauptsache vorher von Fachgerichten entschieden werden. Es wird wohl also noch weitere juristische Runden geben und eine schnelle Klärung bleibt vorerst aus.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte gegen die von der Beschwerdeführerin vertriebene Virenschutzsoftware am 15. März 2022 eine Warnung ausgesprochen. Den auf Unterlassung und Widerruf der Warnung gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht ab. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg. Hiergegen wendet sich die Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde, mit der ein Eilantrag verbunden ist.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, womit sich der Eilantrag erledigt. Die Darlegungen der Beschwerdeführerin genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Es ist nicht ausgeführt, dass die Verwaltungsgerichte gerade durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Grundrechte verletzt haben. Zudem erscheint es der Beschwerdeführerin nach den Darlegungen nicht unzumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten. Daher ist die Verfassungsbeschwerde hier subsidiär. Erst die eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte versetzt das Bundesverfassungsgericht in die Lage, die grundrechtsrelevanten Fragen entscheiden zu können.

Das ist in dem Fall keine inhaltliche Begründung in der Sache, sondern eine formale Ablehnung der Beschwerde.

Kaspersky hat dazu auch bereits Stellung genommen schreibt:

Kaspersky sieht sich in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist.

 Kaspersky erwägt nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen. 

Wir werden unsere Partner und Kunden weiterhin von der Qualität und Integrität unserer Produkte überzeugen und hoffen auf eine Rückkehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BSI, um die Cybersicherheit und Resilienz in Deutschland und Europa zu stärken.

Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2022


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