Qualcomm: Bußgeld wegen Apple Deal ist nichtig – Die EU Kommission hatte fast etwa 1 Milliarde Euro Bußgeld gegenüber Qualcomm verhängt, weil das Unternehmen von 2011 bis 2016 einen exklusive Deal mit Apple ausgehandelt hatte. In den iPhone und iPad Modellen mit LTE wurden nur Qualcomm Chips eingesetzt und dafür zahlte das Unternehmen eine hohe Summe an Apple. Qualcomm bezahlte faktisch dafür, dass Apple nicht mit der Konkurrenz zusammenarbeitete. Das sah die EU Kommission als Missbrauch in wettbewerbsrechtlicher Sicht an und verhängte das hohe Bußgeld. Die Richter des Gerichtshofes der EU sahen das aber etwas anders und monierten, dass „Verfahrensfehler die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt“ hätten und daher wurde das Bußgeld aufgehoben.
Die Richter schreiben dazu im Original:
Mit Beschluss vom 24. Januar 20182 verhängte die Kommission gegen Qualcomm eine Geldbuße in Höhe von fast einer Milliarde Euro wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für Chipsätze, die mit dem Standard Long Term Evolution (LTE) kompatibel sind. Der Zeitraum der Zuwiderhandlung erstreckte sich von Februar 2011 bis September 2016.
Nach Ansicht der Kommission war dieser Missbrauch durch Anreizzahlungen gekennzeichnet, aufgrund deren Apple seinen Bedarf an LTE-Chipsätzen ausschließlich durch Lieferungen von Qualcomm habe decken müssen. Unter diesen Umständen war die Kommission der Auffassung, dass diese Zahlungen, die sie als Ausschließlichkeitszahlungen einstuft, geeignet gewesen seien, wettbewerbswidrige Wirkungen zu entfalten, da sie Apples Anreize verringert hätten, sich an konkurrierende Anbieter von LTE-Chipsätzen zu wenden.
Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig. Es stützt sich zum einen auf die Feststellung mehrerer Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt haben, und zum anderen auf eine Analyse der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen.
Was die Nichtbeachtung
Insgesamt gab es aber auch eine inhaltliche Bewertung der Vorgehensweise und auch in dem Punkt sahen es die Richter nicht als erwiesen an, dass das Verhalten von Qualcomm tatsächlich wettbewerbswidrig gewesen sei. Der Deal mit Apple ist also wohl nicht zu beanstanden.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.