Ab heute: neue Regelungen zum EU Roaming mit Verbesserungen – Bereits seit einigen Jahren gibt es das kostenlose Mobilfunk-Roaming in der EU mit dem man auch im EU Ausland zu den gleichen Konditionen telefonieren und SMS schreiben kann wie in Deutschland. Auch Internet Flat gelten (mit gewissen Grenzen) im EU Ausland. Allerdings waren diese Regelungen befristet und sind um 30. Juni ausgelaufen. Es gibt aber mittlerweile einen Nachfolger des EU Roaming und ab heute gilt daher die neuste Version des EU Roaming. Es bleibt dabei bei den kostenlosen Nutzungen im EU Ausland, aber an einigen Punkten wurde nachgebessert.
Die Bundesnetzagentur schreibt zu den neuen Regelungen:
Die überarbeiteten Regelungen treten überwiegend zum 01.07.2022 in Kraft. Neben der Fortführung von Roaming zu Inlandspreisen innerhalb der Union („Roam-like-at-home“, RLAH) zählen zu den wesentlichen Neuerungen der Verordnung das RLAH in Bezug auf die Qualität sowie erweiterte Transparenzverpflichtungen insbesondere in Bezug auf Mehrwert- und Notrufdienste sowie Roaming auf Schiffen und Flugzeugen.
Im Sinne einer konsistenten, unionsweiten Auslegung der Roaming-Vorschriften sieht die Roaming-Verordnung Leitlinien des Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) vor. Die Leitlinien für die Vorleistungsebene sind bis zum 05.10.2022 und die Leitlinien für die Endkundenebene bis zum 01.01.2023 zu veröffentlichen. Diese Leitlinien sind durch die europäischen Regulierungsbehörden weitestgehend bei der Aufsicht und Durchsetzung der Roaming-Verordnung zu berücksichtigen.
Die Leitlinien für den Endkundenzugang werden derzeit konsultiert. Interessenträger sind noch bis zum 09.08.2022 eingeladen Stellungnahmen abzugeben.
Besondere Regelungen im Hinblick auf das Internationale Roaming gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Auf Basis der ausgelaufenen „Roaming-Verordnung“, die seit 2012 in Kraft war und zuletzt im Juni 2017 geändert wurde, können Roaming-Kunden, die im EU-Ausland über ein Mobiltelefon telefonieren, SMS versenden oder mobil Daten nutzen, ohne zusätzliche Roaming-Gebühren von den gleichen Preisen wie zu Hause profitieren (Roam-Like-At- Home (RLAH)). Seit dem 01.07.2022 wurde das RLAH – Prinzip nunmehr um die gleichen Bedingungen wie zu Hause erweitert. Sofern technisch möglich, müssen Roaming-Anbieter nunmehr für Roaming-Dienste die gleiche Qualität anbieten wie zu Hause.
Die Verordnung gilt in den Mitgliedsländern der EU sowie in weiteren Ländern, die sich der EU-Roaming-Verordnung angeschlossen haben (insbesondere Liechtenstein, Norwegen, Island).
Wichtige Neuerung ist dabei, dass ab sofort neben den gleichen Preise auch die gleichen Bedingungen wie zu Hause gelten müssen. Deutsche 5G Tarife müssen daher auch im EU Ausland 5G bieten. Dazu müssen Unternehmen nun im Ausland vor eventuellen Kostenfallen (beispielsweise bei Mehrwertdiensten) warnen. Auch über Notrufe und Warnhinweise muss besser informiert werden.
Zuletzt aktualisiert: 25. Mai 2024
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Ich bin in erster Linie für Nachrichten aus dem Bereich der Tarife zuständig und meistens damit beschäftigt das Marketing aus den Pressemitteilungen heraus zu filtern. Ansonsten alle Anmerkungen zu Prepaid, Simkarte, Flatrates und was dazu gehört gerne an mich. Technik Fragen dagegen bitte an die Kollegen.