Preisansage: „Dieser Anruf kostet sie …“ – ab wann wird abgerechnet?

In Zeiten von Allnet Flatrates sind viele Verbraucher gewohnt, gar nicht mehr auf den Preis bei Anrufen zu schauen. Man wählt einfach die Rufnummer an und geht davon aus, dass schon keine zu hohen Kosten entstehen werden. Das klappt meistens auch, aber es gibt durchaus Sonder-Rufnummer, die auch bei einer Allnet Flat separat abgerechnet werden und bei denen dann zusätzliche Kosten auf der Rechnung auftauchen können. Seit einigen Jahren müssen dabei bei einigen Rufnummern, die besonders hohe Kosten verursachen können, die Preise vor einer Verbindung angesagt werden.

Folgende Dienste müssen die Preise ansagen:

  • (0)900 (Premium Dienste)
  • 118xy (Auskunftsdienste)
  • (0)137 (Massenverkehrsdienste)
  • (0)180 (Service-Dienste)
  • 5- bzw. 6-stellige Kurzwahldienste (u. a. Premium SMS)
  • (0)32 (Dienste über Nationale Teilnehmerrufnummern)

Vor jedem Anruf kommt dann der Hinweis „Dieser Anruf kostet sie …“ und danach dann die jeweiligen Preise. Verbraucher können so entscheiden, ob sie diesen Anruf wirklich tätigen wollen.

Preisansage: „Dieser Anruf kostet sie …“ – ab wann wird abgerechnet?

Verbraucher sind sich aber oft unsicher, ab wann genau dieser Preis berechnet wird und ob man bereits zahlen muss, wenn diese Ansage kommt. Die gute Nachricht: Bei fast allen Diensten muss die Preisansage VOR der Berechnung erfolgen und ist damit kostenfrei. Ausgenommen sind die (0)137 (sprachgestützte Massenverkehrsdienste), die oft für Votings genutzt werden. Hier kann auch nachgelagert informiert werden.

Bei der Bundesnetzagentur heißt es zur Funktionsweise:

Bei allen genannten Diensten mit Ausnahme der Massenverkehrsdienste ist Ihnen der Preis vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit anzusagen. Diese Preisansage muss kostenlos sein. Sie muss spätestens drei Sekunden vor dem Beginn der Entgeltpflicht unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Beginns derselben beendet sein. Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Dienstes, ist eine erneute Preisansage vor der Tarifänderung erforderlich. Dabei kann die Ansage der Tarifänderung während der Inanspruchnahme des Dienstes erfolgen und muss insofern nicht kostenfrei sein.

Wenn die Preisansage kommt, zahlt man also noch nichts und kann jederzeit wieder auflegen, falls die angesagten Kosten zu hoch sind. Nach dem Ende der Ansage hat man noch 3 Sekunden Zeit, danach beginnt der eigentliche Call und dann starten auch die Kosten. Diese Ansage muss auch erfolgen, wenn man von einem Dienst zu einer kostenpflichtigen Nummer weiter geleitet wird.

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden. Auch diese Ansage ist kostenfrei.

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Zuletzt aktualisiert: 5. Februar 2024


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