EU Kommission: neues Verfahren gegen Apple – das sind die Gründe

Die EU Kommission hat ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple  gestartet, weil man der Auffassung ist, dass die neuen Regelungen das Unternehmens bei App-Entwicklern und App-Stores von Drittanbietern nicht ausreichen, um die Anforderungen des neuen Digital Markets Act (DMA) zu erfüllen.

Die EU Kommission sieht folgende Punkte als Verstoß gegen den DMA:

  • Keine dieser Geschäftsbedingungen erlaubt es den Entwicklern, ihre Kunden frei zu lenken. So können die Entwickler beispielsweise keine Preisinformationen innerhalb der App bereitstellen oder auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren, um für Angebote auf alternativen Vertriebskanälen zu werben.
  • Bei den meisten Geschäftsbedingungen, die App-Entwicklern zur Verfügung stehen, erlaubt Apple die Lenkung nur durch „Link-Outs“, d. h. App-Entwickler können in ihrer App einen Link einfügen, der den Kunden auf eine Webseite weiterleitet, auf der er einen Vertrag abschließen kann. Der Link-Out-Prozess unterliegt mehreren von Apple auferlegten Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl zu kommunizieren, Angebote zu bewerben und Verträge abzuschließen.
  • Zwar kann Apple eine Gebühr dafür erhalten, dass die Entwickler über den AppStore einen neuen Kunden gewinnen, doch gehen die von Apple erhobenen Gebühren über das hinaus, was für eine solche Vergütung unbedingt erforderlich ist. So erhebt Apple von den Entwicklern eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen, den ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach einem Link-Out aus der App tätigt.

Die Kommission hat eine dritte Untersuchung zu Apples neuen Vertragsbedingungen für Entwickler eingeleitet, die den Zugang zu einigen durch den DMA ermöglichten Funktionen regeln, wie etwa die Einrichtung alternativer App-Stores oder das Angebot von Apps über andere Vertriebswege. Apple hat es bisher vorgezogen, an den alten Bedingungen festzuhalten, die alternative Vertriebskanäle ausschließen.

Die Kommission wird prüfen, ob diese neuen Vertragsanforderungen für App-Entwickler und App-Stores gegen Artikel 6 Absatz 4 der DSGVO verstoßen, insbesondere im Hinblick auf die darin geforderte Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Im Zuge dieser neuen Untersuchungen und Verfahren gegen Apple wurde ein bereits laufendes Verfahren der EU Kommission gegen das Unternehmen beendet. So will man mehrfache Verfahren im selben Bereich vermeiden.


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