Bundesnetzagentur: 40 Euro Gebühr für Rufnummernmitnahme sind zu hoch

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist gegen einen Anbieter vorgegangen, der im Festnetz-Bereich zu hohe Gebühren für die Mitnahme einer Festnetz-Nummer berechnet hatte. Konkret ging es dabei um die Freikom GmbH. Das Unternehmen hatte einen Kunden für die Mitnahme der alten Rufnummer 39.90 Euro in Rechnung gestellt. Das liegt selbst über der aktuellen Höchstgrenze von 29.95 Euro. Der Kunde hatte sich darauf hin bei den Ordnungsbehörden beschwert und die BNetzA den Fall geprüft.

Konkret schreibt die BNetzA:

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben. Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Höhere Kosten sind von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden.

Damit darf die Freikom GmbH zukünftig für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einem anderen Anbieter nur noch 9.61 Euro netto oder 11,44 Euro brutto berechnen.

Interessant ist dabei vor allem der Verweis auf den Vergleich mit den Kosten anderer Anbieter. Diese liegen offensichtlich sehr deutlich unter den Kosten, die in Deutschland berechnet werden. Mit unter 10 Euro betragen die Kosten in Europa im Durchschnitt sogar nur bei einem Drittel dessen, was maximal in Deutschland möglich wäre. Es sieht daher so aus, als würden deutsche Kunden auch beim Wechsel des Anschlusses und des Anbieters zu viel zahlen, wenn sie ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen.

Leider gilt die aktuelle Entscheidung der Bundesnetzagentur aber nur speziell für den Anbieter Freikom GmbH. Alle anderen Anbieter und Provider sind zumindest noch nicht von dieser Absenkung der Gebühren betroffen. Die BNetzA hat aber zumindest ein gutes Argument geliefert, mit den man zu hohe Portieurngsgebühren beim alten Anbieter überprüfen lassen kann. Im Zweifel muss der Anbieter darlegen, welche zusätzliche Kosten bei der Portierung entstanden sind, die eine höhere Gebühr begründen könnten. Konkret kann diese Entscheidung also dazu führen, dass früher oder später auch bei den anderen Anbietern die Kosten für die Mitnahme einer Festnetz-Nummer deutlich sinken.

Die Entscheidung betrifft dazu nur die Rufnummernmitnahme im Festnetz-Bereich. Die Mobilfunk-Netze sind davon nicht erfasst. Hier berechnen die Anbieter auch meistens Kosten im Bereich von 25 bis 30 Euro. Es fehlt an der Stelle aber noch der europäische Vergleich, so dass man nicht sagen kann, ob auch die Gebühren im Mobilfunk über denen im europäischen Raum liegen.

Zuletzt aktualisiert: 19. Juli 2018


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