Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein Papier vorgelegt, dass zukünftig Verbraucherrechte und Ansprüche besser regeln soll. Neben Vertragsabschlüssen im Internet und Abtretungsmöglichenkeiten aus Verträgen sollen auch die Vertragslaufzeiten neu geregelt werden. Derzeit ist im BGB festgehalten, dass Verbraucherverträge maximal 2 Jahre dauern dürfen und eine automatische Verlängerung maximal für ein Jahr jeweils möglich ist. Daher findet man vor allem im Bereich Handys und Smartphones sehr viele Tarife und Verträge mit genau diesen Rahmenbedingungen.
Nach den Plänen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sollen diese Rahmendaten zukünftig auf maximal 1 Jahr Laufzeit und 3 Monate automatische Verlängerung verkürzt werden. Damit würde sich die Mindestvertragslaufzeit in vielen Bereichen halbieren. Diese Änderung würde sich auch auf andere Vertragsbereiche im Verbraucherrecht auswirken.
Im Papier des Justizministeriums heißt es dazu:
Das Vertragslaufzeiten und –verlängerungen betreffende Klauselverbotin § 309 Nummer 9 BGB soll dahingehend geändert werden, dass durch AGB künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Eine automatische Verlängerung des Vertrages soll nur noch um jeweils drei Monate möglich sein, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Verbrauchern wird so ermöglicht, sich schneller von den Verträgen zu lösen, diefür sie nicht mehr vorteilhaft sind oder die sie nicht mehr benötigen. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere auch Telefonverträge, Verträge mit Strom-und Gasanbietern, Verträge mit Fitnesstudios, Zeitungs-und Zeitschriftenabonnements.
Auf diese Weise wären viele Verbraucher tatsächlich flexibler und könnten ihre Verträge schneller wechseln. Auf der anderen Seite könnten Handys und Smartphones damit aber auch schwerer zu kaufen werden, denn oft werden diese Geräte samt Vertrag angeboten und die hohen Preise der Geräte verteilen sich damit derzeit auf 24 Monatsraten. Wenn es zukünftig nur noch 12 Monatsraten gibt, würde sich die monatliche Belastung der Verbraucher aus solchen Handyverträgen verdoppeln – statt 20 Euro monatlichem Aufpreis für das Handy wären dann 40 Euro notwendig und wahrscheinlich sogar noch mehr, weil das Unternehmen den Kunden ja nur ein Jahr bindet und daher auch nur ein Jahr an dem dazugehörigen Tarif verdient.
Der Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist daher eine durchaus zweischneidige Sache und es bleibt abzuwarten, ob es dafür Mehrheiten in der Politik geben wird.
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.