Verbraucherschützer fordern mehr Schutz bei Verträgen über das Telefon

Verbraucherschützer fordern mehr Schutz bei Verträgen über das Telefon – Unerlaubte Werbeanrufe sind nach wie vor ein Ärgernis für viele Nutzer und in 2018 hat die Zahl dieser Anrufe einen neuen Höchststand angenommen. Hintergrund dafür ist auch, dass sich diese Anrufe nach wie vor lohnen, weil auf diese Weise sehr leicht Verträge abgeschlossen werden können. Daher wird nun auch im Bundestag debattiert, wie man diese Lücke schließen könnte. Die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverband haben dazu eine Stellungnahme vorgelegt und verschiedene Maßnahmen gefordert.

Konkret sollen in den neuen gesetzlichen Regelung folgende Punkte umgesetzt werden:

  • Alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse müssen künftig in Textform bestätigt werden. Erst dann dürfen sie wirksam werden. Das sollte für am Telefon abgeschlossene Energie- und Telekommunikationsverträge gelten, aber auch für Versicherungen, Presseabonnements und andere Verträge.
  • Bei Verträgen zum Energielieferantenwechsel sollten die beteiligten Stellen das Wechselverfahren erst nach Vorlage der Bestätigung in Textform starten dürfen.
  • Die Bundesregierung muss handeln und den bereits im März 2019 angekündigten Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge nun zügig vorlegen.
  • Wenn die E-Privacy-Verordnung in Kraft tritt wird damit auf europäischer Ebene abschließend geregelt werden, ob Telefonanrufe zu Werbezwecken nur mit einer entsprechenden Einwilligung des Verbrauchers zulässig sind. Die gegenwärtige Beschlusslage des Europäischen Parlaments will Werbeanrufe jedoch schon dann zulassen, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Bundesregierung muss daher in den weiteren Verhandlungen auf dem Einwilligungserfordernis bestehen.
  • Außerdem muss die Bundesregierung in den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung darauf hinarbeiten, dass Anbieter ihre Rufnummer übermitteln und eindeutig auf den werblichen Charakter ihres Anrufs hinweisen müssen.
  • Computergestützte Anrufe (predictive dialing) müssen verboten werden. Für Verbraucher haben solche Anrufe keinen Mehrwert. Die erfassten Beschwerden zeigen, dass es ein Ärgernis für Verbraucher ist, wenn das Telefon bei hundert Verbrauchern gleichzeitig klingelt und nur bei dem, der als erster abhebt, tatsächlich ein Gespräch zu Stande kommt.

Besonders die geforderte zusätzliche schriftliche Bestätigung von Verträgen am Telefon könnte für einen deutlichen Rückgang dieser Praxis führen. Allerdings  steigt damit auch der bürokratische Aufwand für Abschlüsse, wenn diese jedesmal von den Verbrauchern zurück geschickt werden müssen.

Zuletzt aktualisiert: 26. September 2019


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