Sieg für Telekommunikationsanbieter: Drosselung bei „Heavy Usern“ bleibt vorerst erlaubt
Ein bedeutender Etappensieg für einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter: In einem juristischen Tauziehen um die Gestaltung von Mobilfunkverträgen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Eilbeschluss vom 12. Juni 2026 entschieden, dass eine Anordnung der Bundesnetzagentur vorerst nicht vollzogen werden darf. Der Streitpunkt: „Depriorisierung“ bei Netzüberlastung Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) … Weiterlesen