Oberverwaltungsgericht NRW: Telekom darf StreamOn vorerst nicht weiter betreiben
Der gerichtliche Streit um das Stream-On Angebot der Telekom hat einen neuen Höhepunkt erreicht. In einem Eilverfahren bestätigt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nun, dass diese Option gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt und damit in dieser Form nicht weiter betrieben werden kann. Geklagt hatte die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde für den Bereich Telekommunikation. Nach … Weiterlesen