LTE-Ausbau: alle Netzbetreiber verfehlen die Auflagen beim Ausbau der Handy-Netze – Die Bundesnetzagentur hat die Prüfung der Versorgungsauflagen für die Netzbetreiber beim LTE Ausbau abgeschlossen und die Ergebnisse veröffentlicht. Hintergrund war dabei, dass die LTE Frequenzen mit der Auflage versteigert wurde, das Netz nach bestimmen Kriterien auszubauen. Die Frist dafür war zum 1. Januar 2020 abgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98% der Haushalte und je Bundesland 97% der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.
Die Prüfung kommt aber eher zu einem ernüchternden Ergebnis. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Auflagen nicht in vollem Umfang erfüllt, je nach Netz und Betreiber ist man dem Ziel dabei mehr oder weniger nahe gekommen.
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu im Original:
- Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80% nicht erfüllt hat.
- Die Telekom hat die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97% für die Autobahnen und 96% für die Schienenwege nicht erfüllt.
- Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96% bei den Autobahnen und 95% bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.
Konsequenzen aus diesen nicht erreichten Zielen müssen die Netzbetreiber vorerst nicht befürchten. Die Bundesnetzagentur hat eine Nachfrist gesetzt und gibt den Handynetz-Betreibern Zeit, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 noch zu erfüllen. Erst danach wird es möglicherweise Zangsgelder gegen die Unternehmen geben.
Hintergrund für den LTE Ausbau und die Versorgungsauflagen ist unter anderem auch, dass die 3G Netze mittelfristig abgeschaltet werden sollen. Dann muss ein flächendeckendes Netz mit LTE zur Verfügung stehen um diesen Wegfall kompensieren zu können.
Zuletzt aktualisiert: 18. April 2020
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.