Neue Corona-App könnte neues Gesetz benötigen

Neue Corona-App könnte neues Gesetz benötigen – Über die Corona App zum Tracing von Infizierten und deren Kontakten wird seit Wochen diskutiert – mittlerweile sind die Lockerungen da, eine gemeinsame App gibt es aber in Deutschland nach wie vor nicht. Nun gibt es Hinweise, dass die Einführung wohl auch im Mai nicht mehr kommt und es wohl auch eine neue Gesetzesgrundlage braucht, um diese App einführen zu können. Der Bundestag müsste also ein passendes Gesetz beschließen um die App rechtssicher einsetzen zu können. Neben den technischen Problemen könnte dies den Einsatz nochmal weiter verzögern.

Bei Netzpolitik schreibt man im Original dazu:

Seit Wochen wird über Corona-Tracing-Apps debattiert: Smartphone-Anwendungen, mit denen via Bluetooth-Signalen Begegnungen mit Menschen erkannt werden sollen, um automatisiert warnen zu können, falls diese Menschen mit dem Corona-Virus infiziert waren. Nachdem es zunächst sehr lange um die (wichtige) Fragen der technischen Umsetzung einer solchen App ging, schwenkte die Bundesregierung schließlich auf einen dezentralen Ansatz um. Damit ist zwar geklärt, wie eine mögliche Corona-Tracing-App praktisch funktionieren würde, aber es stellt sich sofort die nächste Frage: Wenn eine solche App kommt, kann der Staat sie dann überhaupt rechtmäßig betreiben?

Als Antwort auf diese Frage haben VertreterInnen der Zivilgesellschaft am 03. Mai 2020 eigeninitiativ einen Vorschlag für ein Begleitgesetz vorgelegt, das – für den Fall der Veröffentlichung einer Corona-App – entscheidende Leitplanken für den Betrieb und die Nutzung der App einziehen will. Beteiligt an dem Projekt waren AutorInnen und Mitwirkende aus unterschiedlichen fachlichen und politischen Richtungen, darunter der Autor dieses Gastbeitrags.

Man kann im Übrigen auch jetzt bereits Apps auf dem eigenen Handy und Smartphone nutzen, um bei der Eindämmung von Corona zu helfen. Das Robert-Koch Institut bietet eine entsprechende App für Android und iPhone an, der Einsatz ist kostenfrei. Diese App arbeitet mit der Einwilligung der Nutzer, eine neue gesetzliche Grundlage ist daher in diesem Fall nicht notwendig.


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