Wer als Jugendlicher selbst eine Prepaid Karte kaufen will, hat meistens ein Problem, denn in der Regel setzen die Anbieter auf ein Mindestalter für den Kauf. Hintergrund dafür sind die gesetzlichen Regelungen im BGB und diese sehen für Jugendliche unter 18 Jahre vor, dass diese keine Schuldverträge eingehe dürfen. Handyverträge sind daher in der Regel tabu und können meistens nur von den Eltern für die Kinder abgeschlossen werden. Unter 18 Jahren kann man daher keinen eigenen Handyvertrag selbst abschließen.
Anders sieht es dagegen bei den Prepaid Tarifen. Diese bieten Kostenkontrolle und keinen Vertrag (teilweise auch komplett kostenlose Sim), daher fallen sie nicht unter das Verbot aus dem BGB. Prepaid Sim kann man daher auch schon unter 18 Jahren selbstständig kaufen – zumindest mit einigen Einschränkungen. Beispielsweise muss dennoch der Ausweis erfasst werden (anonyme Sim Karten gibt es im Prepaid Bereich nicht mehr) und daher setzen die meisten Prepaid Anbieter dennoch ein Mindestalter von 16 Jahren. Darunter kann man keine Simkarten selbst kaufen.
In diesem Artikel wollen wir die Anbieter vorstellen, die auch unter 18 Jahren Prepaid Tarife anbieten und auch darauf hinweisen, welche Vorteile und Nachteile es gibt.
Hinweis: inhaltliche Hinweise zu Prepaid für Kinder und Jugendliche (ab wann beispielsweise ein eigenes Handy zu empfehlen ist) haben wir in diesem Artikel zusammengestellt: Prepaid ohne Internet für Kinder und Jugendliche. Generell gilt: Prepaid Tarife haben kurze Laufzeiten – sollte man doch Probleme mit den Handykarten haben, kann man auch recht schnell wieder wechseln.
Inhaltsverzeichnis
Prepaid unter 18 Jahren – diese Sim Karten kann man auch jünger buchen
Congstar: Prepaid Sim bereits ab 16 Jahren
Congstar bietet im Prepaid Bereich einen kompletten Tarifbaukasten und auch einen Grundtarife ohne Fixkosten oder Laufzeit. An sich kann man sich damit den passenden Prepaid Tarif so zusammenbauen, wie man ihn braucht und wenn sie den Ansprüche ändern, kann man bei Congstar dies auch anpassen. Die selbstständige Buchung der Simkarte ist auch unter 18 Jahre möglich, das Unternehmen hat ein Mindestalter von 16 Jahren für alle Prepaid Angebote.
In den FAQ schreibt dazu Unternehmen dazu:
Die Prepaid-Karten von congstar kannst du ab 16 Jahren bekommen. Um mit congstar Verträge abschließen zu können, musst du 18 Jahre alt sein. Das Prepaid-Gesprächsguthaben bei congstar verfällt nicht.
Die Tarife gibt es direkt auf der Webseite von Congstar*
Congstar bietet neben einem Grundtarif auch verschiedene Allnet Flat auf Prepaid Basis an. Auf diese Weise kann der Tarif auch mitwachsen, wenn die Anforderungen (beispielsweise an das mobile Datenvolumen) mit wachsen. Unbegrenztes Datenvolumen oder größere Allnet Flat als 20 GB gibt es aber leider nicht.
Diese Alter gilt allerdings nur für die Prepaid Angebote von Congstar. Die Postpaid Allnet Flat und Handytarife sind alle erst ab 18 Jahren nutzbar – hier sollte man also genau hinschauen, was man buchen möchte.
O2 Freikarte – kostenlose Sim bereits ab 16 Jahren
Alle O2 Prepaid Tarife sind kostenlose Sim Karten und können daher ohne Kaufpreis oder Versandkosten bestellt werden. Das Mindestalter für diese Prepaid Tarife liegt bei 16 Jahren und daher kann man bereits ab 16 selbständige eine O2 Freikarte bestellen. Auch die O2 Prepaid Allnet Flat können auf diese Weise geordert werden. Die Tarife sehen dabei wie folgt aus:
- Grundtarif mit reiner 9 Cent Abrechnung und ohne Fixkosten
- O2 myPrepaid S: Allnet Flat mit 6 GB Datenvolumen (LTE und 5G bis 300 MBit/s) für 12.99 Euro monatlich
- O2 myPrepaid M: Allnet Flat mit 18 GB Datenvolumen (LTE und 5G bis 300 MBit/s) für 18.99 Euro monatlich
- O2 myPrepaid L: Allnet Flat mit 24 GB Datenvolumen (LTE und 5G bis 300 MBit/s) für 24.99 Euro monatlich
- Alle Tarifdetails direkt bei O2*
An sich gibt es mit ALDI bereits eine Allnet Flatrate mit Prepaid Abrechnung im O2 Netz die mit extrem günstigen Preisen kommt. Daher setzt O2 hier nicht direkt auf den billigsten Preis, sondern eher auf die Kombinierbarkeit. Die Flat selbst kostet 12.99 Euro im Monat und lässt sich sehr einfach buchen:
- Allnet Flat für 12,99 € mtl.; Buchung: SMS mit START ALLENETZE an 5667 senden
Dazu ist sie mit allen Data Packs für die kostenfreie O2 Prepaid Karte kombinierbar. Auf diese Weise kann man zwischen 150MB bis 2GB Datenvolumen zur Flatrate buchen und sich so eine komplette Allnet Flat bauen. Allerdings steigt der Preis für die Flatrate natürlich an. 5G Prepaid Tarife gibt es bei O2 aber leider noch nicht, LTE max steht beim Unternehmen aber zur Verfügung.
Die Flat selbst hat eine Laufzeit von 28 Tagen und verlängert sich automatisch, wenn man sie nicht kündigt und genug Guthaben auf dem Konto ist. Eine Datenautomatik gibt es bei dieser Flat nicht mehr.
VIDEO Die O2 Prepaid Flatrates zur Freikarte
Prepaid Angebote unter 16 Jahren
Ab 16 Jahren gibt es also eine Reihe von Prepaid Anbietern, bei denen man bereits selbstständig eine Simkarte erwerben kann. Schlechter sieht es dagegen für alle aus, die unter 16 Jahren sind. Durch die Kontrolle des Ausweises vergeben an sich derzeit alle Prepaid Discounter im Prepaid Vergleich erst ab 16 Jahren eigene Simkarten, darunter müssten die Eltern buchen. Es gibt dabei auch keine Ausnahmen oder Tricks – unter 16 Jahren gibt es aktuell keine Chance auf eine eigene neue Prepaid Karten.
Eventuelle Ausnahme könnten an der Stelle gebrauchte Prepaid Simkarte sein. Diese gibt es bei Ebay und andere Plattformen bereits für wenig Geld und dann gibt es auch beim Kauf keine direkte Kontrolle auf das Alter. Wenn man die Handykarte dann aber auf den eigenen Namen umschreiben lassen will, kann es dennoch sein, dass das Alter eine Rolle spielt.
Exkurs: Prepaid Karten über den „Taschengeld-Paragraphen“ kaufen
Der Taschengeldparagraph ist ein umgangssprachlicher Begriff für den § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph besagt, dass ein Minderjähriger ab sieben Jahren, der beschränkt geschäftsfähig ist, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen kann, wenn er die Leistung mit den Mitteln, die ihm von den Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung überlassen worden sind, bezahlen kann.
In anderen Worten: Kinder ab sieben Jahren, die Taschengeld bekommen, dürfen damit auch kleinere Geschäfte abschließen, ohne dass ihre Eltern zustimmen müssen. Dazu gehören zum Beispiel der Kauf von Süßigkeiten, Spielsachen oder Zeitschriften.
Der Taschengeldparagraph gilt jedoch nicht für alle Geschäfte. So dürfen Minderjährige zum Beispiel keine Verträge abschließen, die über einen längeren Zeitraum oder für einen hohen Wert laufen. Außerdem dürfen sie keine Geschäfte abschließen, die für sie schädlich sind.
Beispiele für Geschäfte, die Minderjährige mit ihrem Taschengeld abschließen dürfen:
- Kauf von Süßigkeiten, Spielsachen oder Zeitschriften
- Abonnement einer Zeitschrift
- Teilnahme an einem Freizeitangebot
- Bezahlung einer Klassenfahrt
Beispiele für Geschäfte, die Minderjährige mit ihrem Taschengeld nicht abschließen dürfen:
- Kauf eines Autos
- Abschluss eines Handyvertrags
- Abschluss eines Mietvertrags
- Abschluss eines Darlehensvertrags
Wichtige Hinweise:
- Der Taschengeldparagraph gilt nur für Minderjährige, die beschränkt geschäftsfähig sind. Das bedeutet, dass sie zwischen sieben und achtzehn Jahren alt sind.
- Der Taschengeldparagraph gilt nur für Geschäfte, die mit dem Taschengeld bezahlt werden können.
- Der Taschengeldparagraph gilt nicht für Geschäfte, die für den Minderjährigen schädlich sind.
Der Taschengeldparagraph ermöglicht es Minderjährigen, mit ihrem Taschengeld kleinere Geschäfte abzuschließen, ohne dass ihre Eltern zustimmen müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Selbstständigkeit von Kindern.
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Zuletzt aktualisiert: 6. April 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.