Bundesnetzagentur warnt vor falschen Gewinnspiel-Abo Anrufen – Die Bundesnetzagentur hat eine neue Warnung veröffentlicht bei der vor angeblichen Gewinnspielabonnements gewarnt wird. Die Anrufe erfolgen dabei in der Regel mit unterdrückter Rufnummer und angerufenen wird erzählt, dass die bereits ein Gewinnspielabonnement abgeschlossen haben und ob dies verlängert werden soll. Das ist eine neue Form der Gewinnspiel-Spam Masche, dahinter steht aber natürlich dennoch kein richtiger Vertrag, sondern die angerufenen Nutzer haben nie etwas in dieser Form abgeschlossen.
Die BNetzA schreibt selbst dazu:
Die Bundesnetzagentur erhält wiederkehrend Hinweise darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Anrufe zu angeblichen Gewinnspielabonnements erhalten. Die Anrufe erfolgen beispielsweise im Namen einer Buchungszentrale (BZ) München, Gewinnzentrale (GZ) München, BZ München, GZ München und GZ Buchhaltungszentrale.
Im Kern täuscht der Anrufer den bereits erfolgten Abschluss eines Gewinnspielabonnements vor. Dieses stehe kurz vor der Verlängerung um ein weiteres Jahr und es sei ein Betrag von beispielsweise 99,00 Euro pro Monat fällig. Oftmals wird dann angeboten zu prüfen, ob eine Verkürzung der Zahlung für drei bis vier Monate möglich sei und ein zweiter Anruf angekündigt. Im zweiten Anruf wird dann gesagt, die betroffene Person müsse „nur“ noch für drei Monate zu je 99,00 Euro zahlen. Die angeblich fälligen Beträge variieren ebenso wie der Umstand, dass teilweise bereits im ersten Anruf angeboten wird, „nur“ noch für drei Monate zu zahlen.
Während die Anrufe zu Beginn unter Anzeige wechselnder, gefälschter deutscher Ortsnetzrufnummern erfolgten, wird bei den aktuellen Anrufen vielfach keine Rufnummer übermittelt und zur Anzeige gebracht. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Anrufe aus ausländischen Netzen in das deutsche Netz übergeben werden, da seit dem 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Verpflichtung besteht, in solchen Fällen eventuell übermittelte deutsche Absenderrufnummer zu unterdrücken. Ausgenommen von der Anonymisierungspflicht sind allerdings Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Generell sollte man auf solche Anrufe gar nicht eingehen und im besten Fall direkt auflegen. Auf gar keinen Fall sollte man Zahlungsdaten oder Kontoinformationen weiter geben.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.