1&1 Handy-Netz Ausfall: Ist Entschädigung möglich?

Der Ausfall und die Störungen im 1&1 Handynetz halten mittlerweile bereits ca. 36 Stunden an, daher fragen sich viele Nutzer, ob eine Entschädigung möglich ist. In Deutschland haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz bei einem vollständigen Ausfall Ihres Internetanschlusses, wenn

  • Sie einen Internetvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter haben und
  • der Ausfall nicht durch Sie selbst verursacht wurde (z.B. durch ein defektes Endgerät) und
  • der Anbieter den Ausfall nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben kann.

Die Bundesnetzagentur schreibt zu den Regelungen für eine Entschädigung:

Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn

– der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
oder
– der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.

Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

Zusätzlich zum Schadensersatz in Form der Störungspauschale können Sie auch weiteren Schadensersatz verlangen, wenn Sie durch den Internetausfall nachweislich einen finanziellen Schaden erlitten haben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie als Selbstständiger auf das Internet angewiesen sind und durch den Ausfall Aufträge verlieren.

Um Schadensersatz vom Anbieter zu verlangen, müssen Sie:

  • den Ausfall des Internetanschlusses dokumentieren (z.B. durch Screenshots oder Mitschriften von Gesprächen mit dem Kundenservice) – beim aktuellen Ausfall von 1&1 dürfte das nicht notwendig sein, weil es genug Meldungen dazu gibt. Eine Dokumentation kann aber nicht schaden.
  • den Anbieter schriftlich über den Ausfall informieren und
  • eine Frist zur Behebung des Ausfalls setzen.

Wenn der Anbieter den Ausfall nicht innerhalb der Frist behebt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden oder eine Klage vor Gericht erheben.

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Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2024


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