Bundeskartellamt sieht Probleme bei Apples  App Tracking Transparency Framework

Das Bundeskartellamt hat Bedenken gegen das App Tracking Transparency Framework (ATTF) von Apple geäußert und in einer rechtlichen Bewertung diese nun auch veröffentlicht. Das Framework gilt nur für Drittanbieter-Apps, nicht jedoch für Apples eigene Anwendungen. Dies könnte als Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Absatz 2 GWB) und gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV angesehen werden. Apple definiert „Tracking“ so, dass nur die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken erfasst wird. Die von Apple selbst praktizierte Vorgehensweise, Nutzendendaten über das Ökosystem hinweg zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden, fällt nicht unter die strengen Regeln des ATTF. Bei Dritt-Apps werden Nutzer bis zu vier aufeinanderfolgende Abfragefenster gezeigt, bei Apples eigenen Apps sind es höchstens zwei. Zudem wird die eigene dienstübergreifende Verarbeitung von Nutzendaten nicht als solches benannt. Die von Apple vorgegebenen Auswahldialoge sind so ausgestaltet, dass Nutzer zur Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Apple ermuntert werden. Bei Dritt-Apps wird der Nutzer dagegen in Richtung einer Ablehnung der Datenverarbeitung durch Dritte gelenkt. Apple hat auf die Kritik des Bundeskartellamtes mit einer Stellungnahme reagiert und betont, dass die Regelung als Maßnahme zum Schutz der Privatsphäre gedacht ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

Apple ist Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems und verfügt mit zahlreichen Diensten und angeschlossenen Geräten, dem App Store und der Apple ID über einen weitreichenden Zugang zu werberelevanten Daten seiner Kundinnen und Kunden. Apple nutzt einen Teil dieser Daten, um im App Store Plätze für personalisierte Werbung anzubieten und erzielt hiermit hohe Einnahmen. Für andere Unternehmen, die im App Store kostenfreie und zum Teil zu den Apple-eigenen Diensten in Konkurrenz stehende Apps anbieten wollen, hat personalisierte Werbung ebenfalls eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Dies gilt besonders für die vielen Anbieter, die – anders als z. B. Apple – selbst nicht über einen breiten und tiefen Datenschatz verfügen. Der Zugang zu den dafür relevanten Daten der Nutzenden wird konkurrierenden Herausgebern von Apps aber durch das ATTF deutlich erschwert.

Für uns ist ganz zentral, dass die Nutzerinnen und Nutzer frei und informiert darüber entscheiden können, ob ihre Daten überhaupt für personalisierte Werbung verwendet werden dürfen oder nicht. Die Frage ist aber, ob Apple für andere Anbieter diesbezüglich strengere Maßstäbe aufstellen darf als für sich selbst. Nach unserer vorläufigen Sichtweise könnte darin eine kartellrechtlich verbotene Ungleichbehandlung und Selbstbevorzugung Apples liegen.“

Apple hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.


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