Apple: Darum hat die EU das hohe Bußgeld verhängt

Die EU Kommission hat in dieser Woche ein hohe Bußgeld gegen Apple verhängt. Man sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen gegen die Anti-Steering-Verpflichtung gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen hatte. Daher wurde eine Strafe in Höhe von 500 Mio. EUR  erlassen. Das ist für Apple keine Summe, die größere Probleme machen sollte, aber wenn das Unternehmen weiter die Vorgaben der EU nicht umsetzt, könnte es noch teurer werden.

Konkret geht es bei der Strafe um das Verhalten von Apple bei der Bezahlung in Apps. Die EU möchte, dass auch Zahlungen außerhalb des App-Stores möglich und gut erreichbar sind. Das ist derzeit noch nicht der Fall.

Die EU Kommission schreibt selbst dazu:

Im Rahmen des DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den Apple App Store vertreiben, in der Lage sein, Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie auf diese Angebote zu lenken und ihnen zu ermöglichen, Einkäufe zu tätigen.

Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Aufgrund einer Reihe von Einschränkungen, die von Apple auferlegt wurden, können App-Entwickler nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Store profitieren. Ebenso können Verbraucher nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da Apple App-Entwickler daran hindert, die Verbraucher direkt über solche Angebote zu informieren. Das Unternehmen hat nicht nachgewiesen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.

Im Rahmen der heutigen Entscheidung hat die Kommission Apple angewiesen, die technischen und kommerziellen Lenkungsbeschränkungen aufzuheben und davon abzusehen, das nicht konforme Verhalten in Zukunft fortzusetzen, wozu auch die Annahme eines Verhaltens mit einem gleichwertigen Zweck oder einer gleichwertigen Wirkung gehört.

Die gegen Apple verhängte Geldbuße berücksichtigt die Schwere und Dauer der Nichteinhaltung.

Einen weitere Untersuchung (zur Nutzerwahlverpflichtungen bei Apple) wurde dagegen eingestellt. Hier sah die EU kein schuldhaftes Verhalten von Apple. Im Gegenteil hatte das Unternehmen an der Verbesserung aktiv mitgewirkt.


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