Der US-Tech-Riese Meta hat im Kampf gegen betrügerische Online-Werbung einen schweren rechtlichen Dämpfer erlitten. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Mutterkonzern von Facebook und Instagram für gefälschte Anzeigen auf seinen Plattformen haftet. Die Richter verurteilten das Unternehmen zur Unterlassung, zu Schadenersatz sowie zur umfassenden Auskunftserteilung über die mit den Betrugsanzeigen erzielten Einnahmen.
Zögerliche Löschung trotz hunderter Meldungen
Geklagt hatten der Betreiber eines Finanzportals sowie dessen Gründer. Unbekannte Kriminelle hatten über Monate hinweg systematisch Anzeigen geschaltet, um unter Verwendung des Firmenlogos und des Porträts des Gründers für mutmaßlich betrügerische Finanzprodukte zu werben. Obwohl das geschädigte Unternehmen allein im August 2024 fast 260 solcher Verstöße an Meta meldete, benötigte der Konzern bis zu 62 Tage, um die betroffenen Inhalte von den Plattformen zu entfernen. Das Gericht stellte fest, dass durch dieses zögerliche Handeln sowohl das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Firma als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gründers schwerwiegend verletzt wurden.
Kein Schutz durch den Digital Services Act
Von grundlegender Bedeutung ist die rechtliche Würdigung der Algorithmen. Meta versuchte sich darauf zu berufen, keine Kenntnis von den Inhalten gehabt zu haben, und verwies auf die Haftungsprivilegien für Plattformbetreiber nach dem europäischen Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Dieser Argumentation folgte die Kammer ausdrücklich nicht.
Anders als bei rein chronologischen Nutzerfeeds greife Meta durch seine Algorithmen und das automatisierte Auktionsverfahren für Werbeplätze aktiv in die Steuerung und Verbreitung der Inhalte ein. Durch diese Aufbereitung und gezielte Ausspielung verliert der Konzern seinen Status als reiner neutraler Vermittler. Das Gericht bezog sich dabei auf eine neuere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Das Urteil (Az.: 2-06 O 234/25) ist noch nicht rechtskräftig. Sollte die Entscheidung in den Folgeinstanzen bestätigt werden, erhöht dies den Druck auf soziale Netzwerke drastisch, automatisierte Filter- und Prüfsysteme gegen Betrugsmaschen wirksam nachzubessern.
Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!
Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.
Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:
Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
