Unerwünschte Werbeanrufe verhindern – Nummer im Handy blockieren und weitere Maßnahmen

Unerwünschte Werbeanrufe verhindern – Nummer im Handy blockieren und weitere Maßnahmen – Mittlerweile sind viele Nutzer von Anrufen betroffen, die aus dem Ausland kommen, mit gefälschten Nummern durchgeführt werden oder gleich automatische Ansprachen enthalten. Daher ist es für viele Verbraucher zunehmend wichtig, sich vor Spam und Betrugsversuchen zu schützen und bestimmte Anrufe gleich ganz abzulehnen, ohne selbst aktiv werden zu müssen.

In diesem Artikel wird zunächst die Gesetzesgrundlage beleuchtet. Anschließend wird aufgezeigt, wie man diese Nummern bei einem iPhone, einem Android-Smartphone und vom Festnetz unterbinden beziehungsweise vielmehr blockieren kann.

Unerlaubte Telefonwerbung – Hintergrundinformationen

Cold Calls

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind mittlerweile nicht mehr erlaubt und die Anbieter selbst haben eine ganze Reihe von Anforderungen einzuhalten um zu dokumentieren, dass sie tatsächlich zu einem Anruf berechtigt sind. Die gesetzliche Lage hat sich hier sehr zu Gunsten der Kunden geändert. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur findet sich diesbezüglich folgende Erklärung zu dem Gesetzesbeschluss vom 9. Oktober 2013:

Der Gesetzgeber hat in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen. Hat der Angerufene in die telefonische Werbung nicht vorher ausdrücklich eingewilligt, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld ahnden kann. Werbung ist dabei „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“ (Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/114/EG). Ein Werbeanruf liegt somit z. B. dann vor, wenn die Fortsetzung und die Wiederaufnahme eines Vertrages angestrebt werden oder der Angerufene zur Änderung oder zur Erweiterung eines Vertragsverhältnisses bestimmt werden soll.

Die ausdrückliche Einwilligung muss vorher – schriftlich oder mündlich – zum Ausdruck gebracht werden. Eine Einholung der Einwilligung zu Beginn des Werbeanrufs ist unzulässig.

Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen

In der selbigen Erklärung wird auf den Gesetzesbeschluss bezüglich der Rufnummernunterdrückung verwiesen.

Das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist in § 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt. Dieser besagt, dass der Anrufer sicherzustellen hat, dass dem Angerufenen die dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird, d. h. dem Angerufenen die dem Anrufer zugeteilte Rufnummer im Telefondisplay angezeigt wird. Mit dem Anrufenden ist nicht der Auftraggeber des Anrufers gemeint, sondern der faktisch Anrufende.

Unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur melden

Sowohl die unerlaubte Telefonwerbung als auch die Rufnummernunterdrückung mit Rufnummernunterdrückung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. In beiden Fällen benötigt die Bundesnetzagentur selbstredend Beweise für die Anrufe, diesbezüglich gibt es entsprechende Formulare. Anhand der Formulare ist bereits ersichtlich, dass es hilfreich ist sich bei dem Telefonat Notizen zu machen oder zumindest direkt nach dem Telefonat eine kurze Zusammenfassung aufzuschreiben. Im besten Fall kann man folgenden Punkte des Beschwerdeformular beantworten:

  1. Die persönlichen Daten sowie Datum und Uhrzeit des Anrufes, wenn möglich – die im Telefon (Display) angezeigte Rufnummer.
  2. Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens. Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wurden.
  3. Auskunft darüber, ob man eine Einwilligung in den Erhalt des Werbeanrufs erteilt haben? Hat man die Einwilligung eventuell später widerrufen und dennoch weitere Anrufe erhalten?
  4. Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs. Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Werbeanruf stehen (Vertragsunterlagen, Prospekte, Schriftverkehr).

Das Beschwerdeformulare ist als pdf-Datei verfügbar, zudem kann man das Online-Beschwerdeformular nutzen. Die ausgefüllten Formulare sind an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu senden:

  • als Brief an: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
  • per Telefax an: 06321 / 934-111
  • oder eingescannt als E-Mail-Anhang an folgende E-Mail-Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Anhand der Beschwerden kann die Bundesnetzagentur die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten prüfen und gegebenenfalls Bußgelder erlassen. Bei unerlaubten Werbeanrufen können diese bis zu 300.000 Euro betragen. Werbeanrufe mit Rufnummernunterdrückung können mit Strafzahlung bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur sind die entsprechend erlassenen Bußgelder ersichtlich, jedoch sind noch nicht alle Entscheidungen rechtskräftig. Erst kürzlich wurde der Bußgeldrahmen erstmals voll ausgeschöpft. In der Pressemitteilung vom 2. August 2017 wird über das Bußgeld über 300.000 Euro gegen die Energy2day GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung informiert.

Nichtsdestotrotz sind die Beschwerden zunächst eine mittelfristige Maßnahme, einerseits benötigt die Bearbeitung Zeit, andererseits müssen zunächst mehrere Beschwerden gesammelt und geprüft werden. Als adhoc-Maßnahme ist es ratsam die jeweiligen Nummern zu blockieren.

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Rufnummer blockieren bei Android, iPhone und Festnetz

Wer von den vielen Werbeanrufen genervt ist, der kann die Nummer auf eine Blacklist setzen und sperren lassen. Zunächst wird die Vorgehensweise für Android-Smartphones beschrieben, anschließend für iPhone und Festnetz.

Nummer sperren bei Android-Smartphones

Anfangs muss der unerwünschte Anrufer/Werbeanrufer als Kontakt gespeichert werden, danach geht man wie folgt vor:

  1. Telefon-App öffnen und zu Kontakte navigieren.
  2. Zum zu sperrenden Kontakt scrollen und lange auf den Namen drücken.
  3. Somit öffnet sich ein Kontextfenster mit mehreren Optionen, in dem Fall „Zu Sperrliste hinzufügen“ auswählen.
  4. Danach erscheint ein blaues Symbol hinter der Nummer, ankommende Anrufe des Teilnehmers werden fortan blockiert.

Diese Einstellung lässt sich zudem über Menü –> Einstellungen –> Anrufeinstellungen vornehmen. Dort befindet sich unter anderem die Option „Sperrliste“, hier hat man ebenfalls die Option unerwünschte Nummern zu blockieren oder die Blockade wieder aufheben.

Nummern blockieren beim iPhone

Seit dem iOS 7 besteht die Möglichkeit mit hauseigenen Mitteln eine Rufnummer sperren zu lassen.

  1. Menü öffnen und zu Einstellungen navigieren.
  2. Anschließend auf die Rubrik Telefon klicken.
  3. Danach die Option „Anrufe blockieren und identifizieren“ wählen.
  4. In der Liste zum Punkt „Gesperrt“ scrollen und antippen.
  5. Daraufhin „Kontakt hinzufügen“ auswählen.
  6. Nun kann man einen Kontakt oder eine Rufnummer eingeben, welche beim iPhone künftig blockiert wird.

VIDEO Rufnummer sperren beim iPhone

Nummer blockieren beim iPhone (& Blockierung aufheben) ✅ Tutorial

Nummern sperren beim Festnetz

Je nach Anbieter hat man die Möglichkeit Anrufer im Festnetz zu blockieren. Dies geschieht direkt über den Router. Zunächst ruft man die Einstellungsseite des eigenen Routers auf, beispielsweise Speedport.ip oder fritz.box. Anschließend öffnet sich die Telefon-Einstellung, dort befindet sich in der Regel die Option „Anrufer blockieren“. In der Rubrik lassen sich nun zu sperrenden Nummern festlegen.

Call Screening bei Google Pixel

Google bietet für die Pixel Modelle eine weitere interessante Funktion um Anrufe zu checken. Die Modelle bietet mit Call Screening die Möglichkeit, einen Anruf vorab per Google Assistant checken zu lassen. Dann wird automatisch abgefragt, warum ein Anrufer in der Leitung ist und Nutzer können danach entscheiden, ob es sich lohnt, den Call entgegenzunehmen.

Google schreibt selbst zur Funktionsweise:

  1. Wenn Sie einen Anruf erhalten, tippen Sie auf Anruf prüfen.
  2. Google Assistant prüft den Anruf und fragt, wer anruft und warum. Sie erhalten in Echtzeit ein Transkript der Antwort des Anrufers.
  3. Sobald der Anrufer antwortet, können Sie eine Antwort auswählen, den Anruf annehmen oder auflegen. Hier sind einige Antwortkategorien und der Wortlaut, den der Anrufer hört:
    • Ist es dringend? – „Haben Sie ein dringendes Anliegen?“
    • Als Spam melden – „Bitte entfernen Sie diese Nummer aus Ihrer Mailing- und Kontaktliste. Vielen Dank.“
    • Ich rufe zurück. – „Die angerufene Person kann gerade nicht mit Ihnen sprechen, ruft Sie aber später zurück. Vielen Dank.“
    • Das habe ich nicht verstanden. – „Ich kann Sie leider nicht verstehen. Bitte wiederholen Sie, was Sie gerade gesagt haben.“

In Deutschland steht diese Funktion zur Verfügung, wer ein Pixel nutzt, kann dieses Feature also bei unbekannten Nummern einsetzen.

Video: Google Call Screening im Test

  1. Wenn Sie einen Anruf erhalten, tippen Sie auf Anruf prüfen.
  2. Google Assistant prüft den Anruf und fragt, wer anruft und warum. Sie erhalten in Echtzeit ein Transkript der Antwort des Anrufers.
  3. Sobald der Anrufer antwortet, können Sie eine Antwort auswählen, den Anruf annehmen oder auflegen. Hier sind einige Antwortkategorien und der Wortlaut, den der Anrufer hört:
    • Ist es dringend? – „Haben Sie ein dringendes Anliegen?“
    • Als Spam melden – „Bitte entfernen Sie diese Nummer aus Ihrer Mailing- und Kontaktliste. Vielen Dank.“
    • Ich rufe zurück. – „Die angerufene Person kann gerade nicht mit Ihnen sprechen, ruft Sie aber später zurück. Vielen Dank.“
    • Das habe ich nicht verstanden. – „Ich kann Sie leider nicht verstehen. Bitte wiederholen Sie, was Sie gerade gesagt haben.“

Fazit

Erfreulicherweise kann man unerlaubte Werbeanrufe direkt bei der Bundesnetzagentur melden. Diese hat die Befugnis Bußgelder gegen die entsprechenden Firmen zu verhängen, so dass die Zahl der unerwünschten Anrufe hoffentlich sukzessive abnimmt. Es besteht zunächst die Option die jeweiligen Nummern eigenhändig am Mobilfunktelefon oder Festnetz zu sperren. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich – insbesondere in der heutigen digitalen Welt – darauf zu achten, wo man seine Telefonnummer oder andere persönliche Daten im Netz hinterlässt. Darüber hinaus lässt sich selbst eine erteilte Werbeeinwilligung jederzeit formlos widerrufen.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2024


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7 Gedanken zu „Unerwünschte Werbeanrufe verhindern – Nummer im Handy blockieren und weitere Maßnahmen“

  1. Bei Anrufen von Micosoft hilft gut, wenn man mit einer Trillerpfeife oder Schiedsrichterpfeife so laut es geht antwortet. Pfeifen gibt es billig im Sportgeschäft zu kaufen

    Antworten
  2. Ich werde laufen von dieser Nummer angerufen. 0043 720 229 535 es ist eine schnell Sprechende Ausländische Stimme am Telefon.
    Läßt sich diese Nummer sperren ?

    Antworten
  3. Samsung Note 9, Android 10: Beim langen Druck auf Kontakt passiert nichts. Nach Öffnen komme ich zur Option „Blockieren“. Sperren geht so: in „Letzte Anrufe“ auf Eintrag tippen, mit „i“ ganz öffnen. Dann steht in der Fußzeile auch „Sperren“.

    Antworten

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