Bundesnetzagentur: teure Ping-Anrufe sollen zukünftig nicht mehr möglich sein

Ping-Calls sind ein Problem, das immer verstärkter auftritt. Dabei werden Verbraucher nur sehr kurz von einer ausländischen Rufnummer angerufen und dann sofort aufgelegt. In der Regel aber die betroffenen Nutzer gar keine Chance, diesen Anruf regulär anzunehmen. Der Sinn dahinter ist, den Verbraucher zu verleiten, zurückzurufen und nachzufragen, was denn der Grund für den Anruf gewesen ist. Häufig ähneln die Nummern, mit denen angerufen wird, einheimischen Vorwahlen, sie führen aber in der Regel ins Ausland und dort zu teuren Diensten. Wer bei so einem Lockanruf arglos zurück ruft, zahlt also in der Regel sehr hohe Gebühren, ohne das er sich dessen bewußt ist. Die Kosten fallen dann oft erst auf der Rechnung auf.

Das Problem ist dabei so massiv geworden, dass die Bundesnetzagentur eingeschritten ist. Sie verpflichtet die Anbieter dazu, bei 22 ausländischen Netzen vorher eine Preisansage durchzuführen. Diese Regelungen müssen bis spätestens 15. Januar 2018 umgesetzt sein. Dann werden die Kunden bei einem Rückruf informiert, welche Kosten auf sie zukommen und können das Gespräch unterbrechen, wenn die Gebühren zu hoch sind. Diese Information erfolgt dabei kostenfrei, Gebühren werden erst berechnet, wenn die Kosteninformation beendet ist.

Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher.

Mehr als 30.000 Beschwerden pro Monat

Allein im Oktober diesen Jahres gingen etwa 30 000 Beschwerden bei der Behörde ein. Im November 2017 sind bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur hinzugekommen. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es über 15.000 Beschwerden. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Dazu kommt, dass sich hinter diesen Anrufen gar keine realen Kontaktversuche verbergen. Selbst wenn man zurückruft und die Kosten in Kauf nimmt, bekommt an in den meisten Fällen lediglich eine Bandansage zu hören, die auch nur dazu dient, den Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten und damit die Kosten möglichst hoch zu treiben.

Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen zukünftig bei diesen Ländervorwahlen Ansagen vorgeschaltet werden, die Anrufer über die Kosten informieren:

Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881)

Prinzipiell sollte man aber bei unbekannten Nummern und Vorwahlen auch zukünftig vorsichtig sein und am besten nicht zurück rufen, wenn man im Gerät sieht, dass der Anrufer nur wenige Sekunden angeklingelt hat. Auch nach den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur gibt es noch viele Länder, die von der Informationspflicht nicht betroffen sind und man kann davon ausgehen, dass diese Länder zukünftig von Kriminellen verstärkt genutzt werden.


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