Telekommunikationsanbieter speichern Nutzerdaten ohne Rechtsgrundlage

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, das im Telekommunikationsbereich Anbieter weiterhin massenhaft Daten ihrer Kunden sammeln und speichern, obwohl es derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Das geht aus einer Abfrage der Bundesnetzagentur hervor, die dem AK Vorrat vorliegt und in denen die Unternehmen zu ihrer Speicherpraxis befragt wurden. Dabei gaben mehrere Unternehmen Speicher-Zeiten an, die deutlich über dem rechtlichen Rahmen liegen und auch Daten erfassen, die gesetzlich gar nicht für eine Speicherung vorgesehen sind.

Konkret werden dabei drei verschiedene Punkte angesprochen:

  • Speicherung der Kennung der Mobilfunk-Geräte (IMEI) bis zu 4 Monate lang
  • Speicherung der IP-Adresse bis zu drei Monate lang
  • Speicherung der Funkzelle der Nutzung bis zu einer Woche

Einen sinnvollen wirtschaftlichen Grund für die Speicherung dieser Daten gibt es nicht. Für die Abrechnung werden diese Daten in der Regel nicht benötigt und eine ganze Reihe von Verbrauchern nutzt mittlerweile ohnehin Datenflatrates oder Allnet Flat, bei denen pauschal abgerechnet wird und selbst Verbindungsinformationen zur Abrechnung nicht mehr notwendig sind. Dennoch fallen bei den Anbietern weiterhin große Datenmengen an, die offensichtlich auch nicht sofort gelöscht werden.

Beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schreibt man zu den Gefahren:

„Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration“, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben.“

„Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung ist selbst nach dem Maßstab des industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Wir haben deshalb Anzeige erstattet und die Bundesnetzagentur sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte zum Einschreiten aufgefordert.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Anbieter ohne Vorratsdatenspeicherung wählen können. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten, und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.

Die Bundesnetzagentur gibt derzeit allerdings keine Hinweise, welche Unternehmen die Daten so lange speichern und offensichtlich ist man auch nicht gegen die entsprechenden Anbieter vorgegangen, denn das Papier ist bereits von Anfang 2ß018 und bisher scheint es keine Zwangsmaßnahmen gegen die Unternehmen gegeben zu haben.

Der AK Vorrat hat mittlerweile auch Anzeige erstattet um die Bundesnetzagentur zum Handel zu zwingen. Eine Reaktion der Behörde gibt es bisher darauf noch nicht.

Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2019


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