EU Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

EU Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google – Die EU Kommission hatte 2017 eine Milliardenstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegenüber Google bzw. dem Mutterkonzern Alphabet verhängt, weil die Kommission der Ansicht war, dass die Ausgestaltung der Suchergebnisse mit eigenen Google- Diensten den Wettbewerb verhindere. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt und der EU Gerichtshof hat heute in einem Urteil diese Strafe nun bestätigt.

Das Gericht schreibt dazu im Original:

Zunächst ist das Gericht der Auffassung, dass allein die beherrschende Stellung eines Unternehmens, selbst
in der Größenordnung von Google, ist kein Anlass zur Kritik an dem betreffenden Unternehmen, selbst wenn dies der Fall ist planen, in einen benachbarten Markt zu expandieren. Das Gericht stellt jedoch fest, dass durch
Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes auf seinen allgemeinen Ergebnisseiten durch mehr
günstige Darstellung und Positionierung, während die Ergebnisse aus konkurrierenden Vergleichen verbannt werden
Dienste auf diesen Seiten durch Ranking-Algorithmen hat sich Google vom Wettbewerb abgewendet
auf die Verdienste. Aufgrund von drei besonderen Umständen, nämlich (i) der Bedeutung des Verkehrs
generiert von Googles allgemeiner Suchmaschine für Preisvergleichsdienste; (ii) das Verhalten
der Benutzer, die sich normalerweise auf die ersten paar Ergebnisse konzentrieren; und (iii) der große Anteil der „umgeleiteten“ Verkehr im Verkehr von Preisvergleichsdiensten und die Tatsache, dass er nicht effektiv sein kann
ersetzt, könnte die streitige Praxis zu einer Schwächung des Wettbewerbs auf dem Markt führen.

Bisher gibt es noch keine Hinweise, wie Google mit dem Urteil umgehen wird, aber sicher prüft man dort das Urteil sehr genau und wird überlegen, ob es weitere Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen.

Zuletzt aktualisiert: 10. November 2021


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